Herr Woicik hatte zu Lebzeiten ein 10-jähriges Benützungsrecht für ein Familiengrab auf dem Wiener Zentralfriedhof erworben und dafür über 2.700 Euro bezahlt. Sollte er vor Ablauf der zehn Jahre wieder auf das Benützungsrecht verzichten, würden der Lebzeitenzuschlag (980 Euro) und das Bereitstellungsentgelt (375 Euro) nicht rückvergütet, hieß es bei Vertragsabschluss.
Nach Verzicht Ablöse zurückerhalten
Ein Jahr später verzichtete Herr Woicik auf das Benützungsrecht und erhielt vorerst nur den für dieses Recht bezahlten Betrag anteilig refundiert (421 Euro). Auf unsere Vermittlung wurde Herrn Woicik von der Friedhöfe Wien GmbH schließlich auch die Ablöse für die Grabausstattung anteilig (789 Euro) rücküberwiesen.