Frau X. kam in unser Beratungszentrum und beschwerte sich, dass sie am Vortag bei einer Werbeveranstaltung in einem Gasthaus betrogen worden sei. Sie hatte einen Dampfreiniger um 5000 Schilling erstanden. Die Werbedame hatte sich nach einer Weile entschuldigt, dass sie noch Schilling verrechnet habe, und besserte die Kaufsumme auf Euro aus. Erst zu Hause hatte die Käuferin bemerkt, dass die Summe um 1000 Schilling höher war als vereinbart. Hier ging alles noch einmal gut aus: In so einem Fall stand ihr ein Rücktrittsrecht von einer Woche ab Vertragsabschluss zu. Wichtig: Schicken Sie Rücktrittserklärungen per eingeschriebenem Brief!
Euro-Tricks - Vorsicht bei Euro-Umrechnungen