Die Gewerbeordnung untersagt im Paragraph 57 den Vertrieb von bestimmten Produkten im Direktvertrieb. Auch kosmetische Mittel sind dort ausdrücklich erwähnt. Daher agieren Sie ohne rechtliche Basis, wenn Sie zum Beispiel Kosmetikpartys veranstalten oder als Kosmetikvertreterin Kundinnen daheim besuchen. Leider wird diese Tatsache von vielen Kosmetikdirektvertrieben verschwiegen, die Mitarbeiterinnen anwerben. Zu diesem Nebenjob können wir also nicht raten.
Direktvertrieb - Nebenjob ohne rechtliche Basis