"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten - in diesem Fall geht es um die Bestattung Wien.
Als mein Vater verstorben war, bestellte unsere Familie bei der Bestattung Wien die Parten, das Grab und das Begräbnis. Durch den Anruf einer lieben Freundin erfuhren wir kurz darauf zu unserem Entsetzen, dass die Parte meines Vaters grob verunstaltet im Internet auf der Domain http://www.ruhe-in-frieden.org upgeloadet worden war. Ich habe sofort via Onlineformular entschieden protestiert und die umgehende Löschung der Parte und des Begräbnistermins verlangt. Erst nach einigen Tagen war die verunstaltete Parte dann gelöscht, eine Reaktion der damit beauftragten Firma „Ruhe in Frieden“ gab es nicht. Im Vertrag mit der Bestattung fanden wir dann tatsächlich einen Passus, dass wir ausdrücklich mit dem Upload der Parte einverstanden wären. Der sonst sehr bemühte Beamte der Bestattung hat uns NICHT auf diese Fußangel aufmerksam gemacht. Natürlich lesen wir Verträge normalerweise sorgfältig. In dieser sehr belastenden Situation haben wir der sonst als sehr seriös geltenden Bestattung Wien ungerechtfertigt vertraut, weil wir mit einem Upload vertraulicher, personenbezogener Daten überhaupt nicht gerechnet haben. Ich empfinde den Upload der Parte als massiven Eingriff in die Privatsphäre meiner Familie. Und Google freut sich über so viele personenbezogene Daten!
Name der Redaktion bekannt
Die Bestattung Wien meinte dazu:
Unter höflicher Bezugnahme auf Ihr Mail teilen wir mit, dass wir es seit einiger Zeit (kostenlos) anbieten, Parten auch online zu publizieren. Als weiteres Service für unsere Kunden soll so die Möglichkeit geboten werden, auf unkomplizierte, moderne Weise zu kondolieren. Beschwerden gab es bisher in diesem Zusammenhang weder über die Publikation der Parten noch über unseren Geschäftspartner. Sollte im Einzelfall eine Publikation nicht gewünscht werden, so respektieren wir selbstverständlichen diesen Wunsch. Wir bedauern, dass die Onlinepublikation im vorliegenden Fall nicht positiv, sondern als entsetzlich empfunden wurde. Die Parte wurde daher umgehend entfernt.