"Worin bestehen die Unterschiede zwischen Privat-, Wahl- und Kassenarzt?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Bärbel Klepp.
Dr. Bärbel Klepp |
Krankenkassen vergeben Verträge an Ärzte. Die Anzahl der Verträge richtet sich nach dem erhobenen Bedarf. So gibt es in jeder Region nur eine bestimmte Anzahl an Verträgen für Allgemeinmediziner und Fachärzte (Augen-, Kinder-, Zahnärzte usw.). Diese Ärzte werden für ihre erbrachte Leistung direkt von den Kassen zu festgelegten Tarifen honoriert. Die Tarife werden von den Fachgesellschaften der Ärztekammer mit den Krankenkassen ausverhandelt und können sich je nach Krankenkasse unterscheiden.
Weniger Krankenkassen-Planstellen als Ärzte
Nun gibt es weniger Krankenkassen-Planstellen als Ärzte. Außerdem möchten viele Patienten gerne schneller einen Arzttermin bekommen, speziell bei Fachärzten. Daher haben sich in den letzten Jahren vermehrt Privatpraxen etabliert. Privatärzte sind in ihrer Honorargestaltung völlig frei. Wie bei jeder anderen Dienstleistung muss der Patient entscheiden, ob ihm die erbrachte Leistung die entstehenden Kosten wert ist.
Diese Privatärzte bezeichnen sich auch oft als Wahlärzte. Ein Patient kann einen Wahlarzt konsultieren und die bezahlte Rechnung bei seiner Krankenkasse zur Refundierung einreichen.
80% des Kassentarifs werden erstattet
Erstattet werden 80 Prozent des Kassentarifs für die jeweilige Leistung. Wenn Sie bei einem Arzt für eine Privatordination 100 € zahlen und die Rechnung bei der Kasse einreichen, bekommen Sie 80 Prozent jener Summe, die die Kasse einem Kassenarzt für genau diese Leistung bezahlen würde. Wären dies beispielsweise 40 €, würden Sie 32 € erstattet bekommen und nicht 80 Prozent der von Ihnen bezahlten Rechnung.
Wichtig ist eine detaillierte Honorarnote
Je nach Preisgestaltung des Arztes müssen Sie also einen gewissen Anteil aus eigener Tasche bezahlen. Es ist wichtig, dass der Wahlarzt eine detaillierte Honorarnote ausstellt, auf der genau angegeben ist, was gemacht wurde – also nicht nur "Ordinationsgebühr“, sondern z.B. Blutdruckmessen, EKG, ausführliches therapeutisches Gespräch, Injektion …