"Ist es rechtens, dass mir mein Arzt für einen nicht eingehaltenen Termin eine Rechnung über 50 Euro schickt?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dipl.Biol. Bernhard Matuschak.
Dipl.Biol. Bernhard Matuschak |
Ja. Ärzte sind berechtigt, für einen nicht eingehaltenen bzw. nicht abgesagten Termin Kosten zu verrechnen. Wir raten daher, auf jeden Fall in der Arztpraxis Bescheid zu geben, sobald man weiß, dass man einen vereinbarten Termin nicht einhalten kann. Das gilt natürlich auch, falls kurzfristig etwas dazwischenkommt.
Etwas Kulanz seitens einiger Ärzte wäre allerdings in manchen Fällen wünschenswert.
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