"Mir wurde ein physikalisches Gerät zur Wasserenthärtung empfohlen. Wie kann ich feststellen, ob das Gerät tatsächlich die versprochene Wirkung hat?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Ing. Konrad Brunnhofer.
Ing. Konrad Brunnhofer |
Wir empfehlen, zur Wasserenthärtung nur Geräte einzusetzen, die ein Gutachten der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) nach der Richtlinie „W 35 – Prüfbedingungen für physikalische Wasseraufbereitungsgeräte“ vorweisen können. Vergewissern Sie sich, dass das Gerät gemäß dieser Richtlinie geprüft wurde, und lassen Sie sich das entsprechende Gutachten zeigen.