Unser Eigentumswohnhaus (Baujahr 1990) ist von Schimmel befallen. Können wir jetzt noch jemanden dafür haftbar machen?
Über die gesetz liche Gewährleistungsfrist von drei Jahren hinaus könnte nur Schadenersatz geltend gemacht werden. Das aber ist um einiges schwieriger. Sie müssten nachweisen, dass bereits die Ausführung des Baus mangelhaft war. Dazu braucht man einen – meist teuren – Sachverständigen. Außerdem könnte es sich ja um Abnützungserscheinungen handeln, für die man niemanden verantwortlich machen kann. Wenn das Haus wärmegedämmt ist, könnte auch hier die Ursache liegen. Jedenfalls muss die Hausverwaltung tätig werden, weil es sich um einen so genannten ernsten Schaden handelt, der behoben gehört. Vermutlich wird ein Baufachmann die Ursache feststellen und geeignete Gegenmaßnahmen vorschlagen müssen. Ist kein Mangel bei der Errichtung festzustellen, fällt das Problem in die Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft. Dann muss die Sanierung aus der Rücklage bezahlt werden, und zwar sowohl die Behebung der Ursache als auch die Instandsetzung der einzelnen Wohnungen.