Die neue neue Duschwand war undicht. Als sie der Kunde bei der Ing. Hans Lang GmbH zurückgeben bzw. austauschen wollte, wurde ihm das zuerst verweigert. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Herr Jobst hatte bei der Ing. Hans Lang GmbH Hagebaucentrum (Jenbach) eine dreiteilige Duschwand der Firma Schulte um 349 € gekauft und im Badezimmer seiner Schwiegermutter laut Anleitung zusammengebaut und montiert. Doch gleich beim ersten Duschen zeigte sich, dass die Wand am Badewannenrand nicht dicht abschloss; es drang viel Wasser nach außen. Das Aufwischen war für die bereits betagte Dame äußerst mühsam.
"Duschwand ist korrekt montiert ..."
Herr Jobst reklamierte bei der Ing. Hans Lang GmbH, die daraufhin einen Vertreter der Firma Schulte zwecks Begutachtung schickte. Die Duschwand sei korrekt montiert, meinte dieser. Aber vielleicht ließe sich das Problem mit einer neuen Dichtung beheben? Herr Jobst bekam eine neue Dichtung. Sie war ident mit der ursprünglichen. Der Mangel konnte also auf diese Weise nicht behoben werden. Dann hieß es, die Badewanne habe unter der Duschwand eine Senke, und eine Abdichtung sei deshalb nicht möglich.
Vorher war die Stelle dicht
Dieses Argument konnte Herr Jobst nicht nachvollziehen. Denn auf der Badewanne war schon während der letzten zehn Jahre eine dreiteilige Duschwand montiert gewesen. Es hatte nie ein Problem mit undichten Stellen gegeben. Als Herr Jobst die Duschwand bei der Ing. Hans Lang GmbH zurückgeben bzw. gegen ein anderes Modell austauschen wollte, wurde ihm das verweigert. Die Duschwand habe keinen Produktionsfehler, meinte das Unternehmen und hielt an dieser Sicht der Dinge fest.
Recht auf Wandlung des Vertrags
So wollte sich Herr Jobst nicht abspeisen lassen. Er wandte sich an unser Beratungszentrum. In unserem an die Ing. Hans Lang GmbH gerichteten Interventionsschreiben stellten wir klar, dass die Badewanne ein handelsübliches Modell und Herr Jobst beim Kauf der Duschwand nicht darauf hingewiesen worden sei, dass diese nur mit bestimmten Wannenmodellen kombiniert werden könne. Herr Jobst konnte daher von einer entsprechenden Dichtheit der Duschwand ausgehen. Wegen des offensichtlich nicht behebbaren Mangels habe Herr Jobst das Recht auf Vertragswandlung und somit Anspruch darauf, dass die Ing. Hans Lang GmbH die Duschwand zurücknehme und dem Kunden den Kaufpreis zurückzahle.
Duschwand zurückgenommen
Ein Austausch der Duschwand werde nicht durchgeführt, da es für diese Badewanne keine professionelle Lösung gebe, antwortete die Ing. Hans Lang GmbH. Aber: Firma Schulte habe sich kulanterweise bereit erklärt, die Duschwand zurückzunehmen. Herr Jobst bekam den Kaufpreis retour.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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