Bevor ein Kosmetikum in Verkehr gebracht wird, muss es einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden. Wir fordern, dass dies auch für Produkte gelten soll, die keine Kosmetika sind, durch ihre Aufmachung und Funktion jedoch damit verwechselt werden könnten. Ein Beispiel sind die Duschbomben von Waltz.
Die Waltz Duschbombe ist als „Produkt zur Raumluftverbesserung“ ausgelobt. Sie soll beim Duschen in die Kabine gelegt werden. Dort löst sie sich nach und nach auf, wobei Düfte freigesetzt werden. Das Produkt besteht zum Großteil aus Zitronensäure und Bicarbonat. Beim Kontakt mit Wasser beginnt die Duschbombe zu sprudeln.
Sie ist nicht dafür geeignet, um in der Badewanne verwendet zu werden. Zwar ist die korrekte Anwendung auf der Verpackung erwähnt, dennoch besteht die Gefahr, dass die Duschbombe aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit einer Badebombe verwechselt wird. Dies scheint auch dem Hersteller klar zu sein. Er schreibt, dass eine „zweckentfremdete Anwendung“ nicht empfehlenswert sei.
Produkt: Waltz 7 Duschbombe
Kosten: gesehen bei Bipa und Spar um 1,49 Euro
Stellungnahme: Um eine Stellungnahme ersucht, hat uns die Waltz Seven GmbH ein Gutachten zukommen lassen, in dem die Unbedenklichkeit des Produktes bei sachgemäßer Anwendung bestätigt wird. Demnach fanden sich weder Hinweise, dass von der Duschbombe eine akute gesundheitsschädigende Wirkung ausgeht, noch Hinweise darauf, dass es zu einer signifikant erhöhten Belastung des Abwassers komme.
Unsere Bilanz: Aufgrund der Verwechslungsgefahr mit einer Badebombe sollte die Waltz Duschbombe strenger geprüft werden als ein einfaches Raumdeo. Konsumenten sollten Anwendungshinweise von Produkten genau durchlesen und beachten.