"Wir verwenden ein vom Fachhändler ausdrücklich empfohlenes Geschirrspülmittel, ziehen aber einen Wechsel in Erwägung. Haben wir punkto Gewährleistung oder dergleichen etwas zu befürchten?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Maria Ecker MA.
Im Rahmen der Gewährleistung nicht verpflichtend
Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler bestehen dann, wenn der Geschirrspüler bereits bei Kauf einen Mangel hatte. Daher kann die Verwendung eines anderen als des vom Hersteller empfohlenen Geschirrspülmittels die Gewährleistungsrechte gar nicht ausschließen.
Der „ausdrücklichen Empfehlung“ des Küchengeräte-Fachhändlers können Sie natürlich folgen, aus unserer Sicht sind Sie jedoch dazu im Rahmen der Gewährleistung nicht verpflichtet. Es ist eben eine Empfehlung.
Auf etwaige Garantieerklärung achten
Anders kann sich das im Rahmen einer allenfalls vom Hersteller gewährten Garantie darstellen. Eine Garantie stellt nicht auf einen Mangel bereits bei Kauf ab, sondern gewährt in der Regel Ansprüche, die über die Gewährleistung hinausgehen. In einer vertraglich vereinbarten Garantieerklärung könnte der Hersteller aber Ansprüche ausschließen, wenn nicht das empfohlene Geschirrspülmittel verwendet wird.