Der Hersteller L'Oréal meinte dazu:
"Wir bedauern, dass sich Ihre Leserin irregeleitet fühlt, das ist keineswegs beabsichtigt. Vielmehr ist es uns ein Anliegen, KonsumentInnen umfassend über Wirkung, Produktnutzen, Anwendungshinweise und Inhaltsstoffe unserer Produkte in einer klar lesbaren Form aufzuklären. Dafür benötigen wir eine gewisse Verpackungsgröße, die auch die Hochwertigkeit dieses Premium-Produktes unterstreicht. 15ml ist bei Augencremes absoluter Standard und entspricht der Erwartungshaltung in dieser Produktgruppe. Ebenso Standard ist die Größe der Produktschachtel, viele unserer Mitbewerber verwenden sogar noch deutlich größere Verpackungen als wir. Abgesehen vom Platzbedarf für Produktinformation in lesbarer Schriftgröße wäre eine kleinere Schachtel unpraktisch in der Handhabung (ZB im Einkaufskorb bzw. Scannen an der Kassa).
Den Vorwurf einer Täuschungsabsicht durch Inhaltsangabe am Verpackungsboden können wir nicht unwidersprochen lassen, ist doch umgekehrt die Nutzung dieser Stelle wiederum ein Hinweis für den Platzbedarf für nötige Konsumenteninformationen auf der Produktschachtel. So befinden sich etwa am Verpackungsboden auch die sehr häufig gelesene Inhaltsstoffauflistung und der Haltbarkeitshinweis. Eine Täuschung sollte auch deshalb ausgeschlossen sein, weil der Händler verpflichtet ist, die Inhaltsangabe sowie den Preis pro ml im Regal deutlich sichtbar anzuführen.
Angesichts der für Augencremes üblichen Tiegel- und Verpackungsgröße und der deutlichen Kommunikation auf der Verpackung sollte ein Irrtum über den zu erwartenden Inhalt ausgeschlossen sein. Wir bedauern, dass dennoch im konkreten Fall eine falsche Vorstellung erweckt wurde.
Wir hoffen, Ihnen eine ausreichende Begründung gegeben zu haben und stehen gerne für Fragen zur Verfügung."
L'Oréal Österreich GmbH