Zum Inhalt

Urteil zu Dr. Rath-Präparat: Wirkung nicht bewiesen - Krebs-Wundermittel

, aktualisiert am

Krebsheilende Wirkung von Dr. Rath-Präparaten ist wissenschaftlich nicht belegt.

VKI-Klage stattgegeben

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden: Die Behauptung, Dr. Raths Zellular-Medizin-Formulas könnten schwerste Krankheiten wie Krebs heilen oder diesen vorbeugen, ist unzulässig. Eine krebsheilende Wirkung der Produkte ist wissenschaftlich nicht bewiesen.

Der Verein für Konsumenteninformation hatte im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz eine Verbandsklage eingereicht und bereits vor dem Oberlandesgericht Wien Recht bekommen. Das Urteil der Vorinstanz wurde nun bestätigt. Patienten sollten sogenannten Wundermitteln grundsätzlich mit Skepsis begegnen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

CBD gegen Corona

CBD gegen Corona

Kann CBD (Cannabidiol) die Beschwerden bei einer COVID-19-Erkrankung lindern?

Unfallstatistik Österreich - 800.000 Verletzte pro Jahr

Fast 2.200 Menschen pro Tag verletzen sich laut Kuratorium für Verkehrssicherheit in Österreich so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen – etwa alle drei Stunden stirbt ein Mensch an den Folgen eines Unfalls.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang