VKI-Klage stattgegeben
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden: Die Behauptung, Dr. Raths Zellular-Medizin-Formulas könnten schwerste Krankheiten wie Krebs heilen oder diesen vorbeugen, ist unzulässig. Eine krebsheilende Wirkung der Produkte ist wissenschaftlich nicht bewiesen.
Der Verein für Konsumenteninformation hatte im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz eine Verbandsklage eingereicht und bereits vor dem Oberlandesgericht Wien Recht bekommen. Das Urteil der Vorinstanz wurde nun bestätigt. Patienten sollten sogenannten Wundermitteln grundsätzlich mit Skepsis begegnen.