Zwölf Ärzte im Test: Werden Privatpatienten bevorzugt? Seit Mitte 2011 ist ein Wartezeitenmanagement für bestimmte Operationstermine in österreichischen Spitälern vorgeschrieben. Doch wie unser Test zeigt, besteht immer noch Nachholbedarf.
Auf unserern Testergebnisseiten finden Sie diese Ärzte:
Aus Wien
- OA Dr. Heinrich Martin
- OA Dr. Heuberer Philipp
- OA Dr. Karamat Lukas
- OA Dr. Knechtel Herbert
- OA Dr. Klein Gerhard
- Univ.Doz. Dr. Kubista Bernd
- OA Dr. Loho Gerald
Aus Niederösterreich
- Dr. Bräuner Johannes
- OA Dr. Felsing Clemens
- Univ.Prof. Dr. Nehrer Stefan
- Dr. Reisner Christoph
- Dr. Winter Felix
Können Privatpatienten verkürzte Wartezeit erkaufen?
Lange Wartezeiten für einen OP-Termin im Spital oder für einen Untersuchungstermin beim Facharzt sorgen unter Patientinnen und Patienten immer wieder für Ärger und Verdruss. Empörung kommt auf, wenn der Eindruck entsteht, betuchtere "Kunden" könnten sich gegen entsprechende Privat-Zahlungen, unabhängig von medizinischen Notwendigkeiten, eine Verkürzung der Wartezeit erkaufen.
Frühere Tests erhärten den Verdacht
Unsere bisherigen Tests zum Thema Wartezeit bei Ärzten und in Spitälern (Wartezeit bei Facharztterminen 2/2008 und OP-Termine 9/2011) erhärteten diesen Verdacht. Lesen Sie auch Privat versichert, trotzdem Kosten 10/2013.
Gesetz fordert transparente Wartelisten
Der Gesetzgeber reagierte. Mitte 2011 trat eine Novelle des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKUG) in Kraft. Darin werden öffentliche und private gemeinnützige Krankenanstalten verpflichtet, für bestimmte Eingriffe ein transparentes Wartelistenregime einzuführen. Die Regelung gilt für geplante (elektive) Operationen, bei denen die Wartezeit mehr als vier Wochen beträgt. Konkret betroffen sind Kataraktoperationen, Bandscheibenoperationen sowie das Einsetzen von Hüftendoprothesen.
Terminvergabe: Bevorzugung bestimmter Patienten verhindern
Ebenfalls im Gesetz vorgeschrieben ist, dass "nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten tunlichst eine Auskunftseinholung auf elektronischem Weg zu ermöglichen ist". Ziel des Gesetzes ist es, durch Offenlegung und Nachvollziehbarkeit eine Bevorzugung von bestimmten Patienten zu verhindern und eine Terminvergabe ausschließlich nach streng medizinischen Kriterien sicherzustellen.
Keine Extraleistungen
Um es vorweg klarzustellen: Dass Spitalsärzte den Patienten Untersuchungen und Beratung in ihren Privatordinationen anbieten, soll hier nicht Gegenstand der Kritik sein. Dies ist im Gegenteil als zusätzlicher Service für die Patienten zu sehen.
Nicht zulässig ist es hingegen, wenn Ärzte den Eindruck vermitteln, dass mit dem Besuch in der Privatordination eine Bevorzugung im stationären Bereich erkauft werden könne. Dazu zählt unter anderem auch die raschere Vergabe eines OP-Termins (Vorreihung auf der Warteliste).
Umgehen Ärzte Warteliste?
In unserem KONSUMENT-Test zu Wartezeiten bei Hüft-Operationen finden Sie Informationen zu Dr. Lukas Karamat, Dr. Bernd Kubista, Dr. Gerald Loho, Dr. Herbert Knechtel, Dr. Martin Heinrich, Dr. Gerhard Klein, Dr. Philipp Heuberer, Dr. Stefan Nehrer, Dr. Clemens Felsing, Dr. Johannes Bräuner, Dr. Christoph Reisner und Dr. Felix Winter. Wir untersuchen die Kosten der Privatordination, die Wartezeit auf den OP-Termin, das Angebot des Arztes, weitere Kosten und - ganz entscheidend -: ob der Arzt die Warteliste umgeht. Die Ärzte haben wir nach Zufallsprinzip ermittelt.