Allergische Reaktionen
häufig
Häufig sind auch allergische Reaktionen: Während beim Piercing
verschmutztes oder nickelhältiges Metall dafür verantwortlich ist (siehe
„Konsument“ 12/98), liegt es bei Tätowierungen an den Farben. Vielleicht sogar
aus den gleichen Gründen: Laut einer Untersuchung des Öko-Test-Magazins
enthielten speziell die Rot- und Ockertöne zumindest einer Firma Schwermetalle.
Dermatologen orten schon seit längerem rote Farbe als Verursacher von
allergischen Reaktionen: Sie schwellen plötzlich an, brennen, jucken und nässen.
Wenn es zu solchen Reaktionen kommt, hilft nur noch die komplette Entfernung der
Tätowierung (siehe Kasten „Gezeichnet fürs Leben“). Viele Farben enthalten
überdies gefährliche AZO-Farbstoffe. Die gefundenen Konzentrationen erwiesen
sich im Tierversuch als krebserregend. Offiziell sind sie jedoch bislang weder
in Deutschland noch in Österreich unter die Lupe genommen worden.
Oft folgt bald die Reue
Was oft aus einer puren Laune heraus geschieht, reut bald
danach: Wenn der nächste Partner die Initialen des oder der Verflossenen
verabscheut, wenn der Chef meint, daß damit kein Karriereschub möglich sei oder
das Tattoo einfach nicht so aussieht, wie man es sich vorgestellt hat:
Dermatologen und Klinikambulanzen beobachten eine immer geringere „Verweildauer“
von Tattoos. Schon nach einem Jahr will man sie wieder loswerden. Wie es die
Mode will, ist nicht länger nur ein Tattoo an sich trendy, sondern auch in jeder
Saison ein anderer dafür auserkorener Körperteil.
Entfernen ist teuer
Doch wer meint, sich Tätowiertes einfach entfernen lassen zu
können, irrt. Anders als die Werbung behauptet, geht es niemals ohne Narben ab.
Unter die Haut Gestochenes läßt sich nicht einfach ungeschehen machen wie
Aufgeklebtes oder Gemaltes. Es ist zudem teuer: Pro Behandlung bezahlt man in
Klinikambulanzen zwischen 1500 und 2000 Schilling. Rund drei bis fünf Sitzungen
sind nötig. Nur die Eltern von Minderjährigen können diese Kosten beim
Tätowierer zivilrechtlich einklagen, wenn ihr Einverständnis nicht vorher
schriftlich eingeholt wurde.