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Schönheitschirurgen: Beratungsqualität - Mehr als nur Schönheitsfehler

Test: Bereits zwei Mal haben wir überprüft, wie genau es Schönheitschirurgen mit ihrer Aufklärungspflicht nehmen, beide Male orteten wir Nachholbedarf. Unser aktueller Test lässt vermuten, dass sich die Beratungsqualität verändert hat – zum Schlechteren.

Diese Schönheitschirurgen haben wir getestet:

  • Boulgaropoulos Dr. Victor
  • Dabernig Dr. Jörg
  • Grazer Klinik für ästhetische Chirurgie
  • Gschnitzer Dr. Claudia
  • Haslinger Dr. Josef
  • Mandl Dr. Herbert
  • MiraMed
  • Moser Milani Medical SPA
  • Pichelmaier Dr. Michael
  • Redtenbacher Dr. Nikolaus
  • Rohrbacher Dr. Wolfgang
  • Siegl Dr. Alexander
  • Spreitzer Dr. Doris
  • Todoroff Dr. Boris
  • Turkof Dr. Edvin

Wir wollten wissen, wie genau es die Schönheitschirurgen mit der Aufklärungspflicht nehmen und ob sich die Beratungsqualität durch die neue Gesetzgebung verbessert hat. Unsere früheren Tests (Ärztetest: Fettabsaugung - Wie gut ist die Beratung - Fette Illusionen und Schönheitschirurgen: Beratungstest - Nicht nur schöne Ergebnisse), in denen wir die Beratung bei Schönheitschirurgen in Wien getestet hatten, legten gewisse Defizite offen. Im aktuellen Test haben wir 15 Ärzten in fünf Bundesländern getestet. Unsere beiden Testpersonen ließen sich zu einer Nasen- bzw. Lidkorrektur beraten. Unsere Testtabelle informiert über telefonischen Erstkontakt, Empfang, Anamnese, Beratung allgemein, Beratung zur Operation (Vorbereitung, Informationen, Nachbehandlung, Nebenwirkungen und Risiken), Gesamteindruck.

Dieser Test ist geeignet für die [Asset Included(Id:318893575453;Type:MagazinArtikel)]

Nachfolgend unser Testbericht.


Gute Geschäfte mit der Schönheit

Neben Anti-Aging-Präparaten stehen operative Eingriffe besonders hoch im Kurs. Schätzungen der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie zufolge werden hierzulande jährlich etwa 50.000 Eingriffe vorgenommen: allen voran Lidkorrekturen, Brustvergrößerungen, Fettabsaugungen und Haartransplantationen.

Dazu kommen noch einmal zahllose Schönheits-OPs, die im nahen Ausland erfolgen. Exakte Zahlen gibt es nicht. Ästhetische Eingriffe sind nicht registrierungspflichtig und werden nur in seltenen Fällen von den Krankenkassen bezahlt.

Jugendschutz im Gesetz

Noch vor einigen Jahrzehnten waren es vor allem etwas in die Jahre gekommene Kunden, die danach trachteten, ihre Jugendlichkeit auf dem OP-Tisch wiederzuerlangen. Inzwischen ist das Durchschnittsalter deutlich gesunken. Ausdruck dafür ist auch, dass sich der Gesetzgeber im Jahr 2012 veranlasst sah, das "Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen" zu erlassen. Paragraph 7 ist dem besonderen Schutz bestimmter Personengruppen gewidmet, in erster Linie Jugendlichen unter 18 Jahren.

Jugendschutz und Qualifikation

Einschlägige Qualifikation

Bevor das Gesetz in Kraft trat, durfte in Österreich jeder Arzt Schönheitsoperationen anbieten und ausführen; unabhängig davon, welche Fachausbildung er besaß. Jetzt muss eine Qualifikation als Facharzt/Fachärztin für Plastische Chirurgie oder eine andere entsprechende Facharztqualifikation bzw. von der Ärztekammer als gleichwertig anerkannte Kompetenz nachgewiesen werden. Nur wer alle Vorgaben erfüllt, ist auch befugt, Schönheitsoperationen vorzunehmen.

Pflichten des Arztes

Der Arzt ist verpflichtet, vor dem Eingriff umfassend über die Operation und mögliche Risiken aufzuklären. Weiters muss er über die anfallenden Kosten informieren. Auf Wunsch des Kunden bzw. wenn „wesentliche“ Kosten (für 2014 wurden als Grenze 1.617 Euro definiert) anfallen, ist ein schriftlicher Kostenplan auszuhändigen. Vor und nach der OP muss der Arzt zudem eine Fotodokumentation erstellen.

Operationspass anlegen

Vorgeschrieben ist auch, dass bereits bei der ersten ärztlichen Konsultation ein Operationspass angelegt und dem Kunden ausgehändigt wird. Darin werden sämtliche Eingriffe einschließlich Aufklärungs- und Beratungsgesprächen dokumentiert.

Nasenkorrektur

Nasenkorrektur

Bei der Nasenkorrektur (Rhinoplastik) sollte eine Verbesserung der äußeren Nasenform erreicht werden. Die Rhinoplastik gehört zu den am häufigsten nachgefragten und gleichzeitig kompliziertesten Schönheitsoperationen. Sie muss, sofern keine medizinische Indikation (Probleme mit der Nasenatmung) zugrunde liegt, privat bezahlt werden. In der Regel werden Nasenplastiken in Vollnarkose ausgeführt.

Medizinische Ausschlussgründe

Die OP darf nicht erfolgen, solange das Wachstum des Körpers und damit der Nase noch nicht abgeschlossen ist. Für Schwangere kommt der Eingriff ebenfalls nicht infrage. Weitere medizinische Ausschlussgründe sind eine nicht behandelbare Gerinnungsstörung oder Blutungsneigung, akute Infektionen der inneren Nase und der Nasennebenhöhlen sowie der Nasenhaut, schwere Systemerkrankungen (z.B. chronische Polyarthritis, Lupus erythematodes, Sklerodermie), eine Veranlagung zu überschießender Narbenbildung sowie psychische Erkrankungen.

Unerfüllbare Operationswünsche

Gleiches gilt, wenn die Motivation für die Operation nicht klar ist oder wenn unrealistische Erwartungen bzw. unerfüllbare Operationswünsche des Patienten vorliegen. Voraussetzung für den Eingriff ist nämlich auch, dass sich die Vorstellungen von Patient und Arzt über das Operationsziel decken.

Vor und nach der Operation

Vor und nach der Operation

Wer sich zum Eingriff entschlossen hat, sollte zur Verbesserung der Durchblutung spätestens 14 Tage vor dem geplanten Operationstermin auf Nikotin und Alkohol verzichten. Medikamente, die Acetylsalicylsäure enthalten, und Vitamin-E-Präparate sollten nicht mehr eingenommen werden, da sie die Blutgerinnung negativ beeinflussen. Patienten, die dauerhaft gerinnungshemmende Medikamente einnehmen müssen, sollten mit ihrem Hausarzt oder Kardiologen besprechen, wann die Mittel am besten abgesetzt werden.

Zu bedenken ist auch, dass in der ersten Zeit nach der Nasen-OP (etwa sechs Wochen lang) keine Brille getragen werden kann. Deshalb ist es für Brillenträger empfehlenswert, sich Kontaktlinsen anfertigen zu lassen.

10 Tage Urlaub ...

Nach der Operation sollte man sich noch mindestens 10 Tage Urlaub nehmen. Ein Krankenstand ist nur möglich, wenn die Krankenkasse für die Operationskosten aufkommt. Zu beachten ist auch, dass körperliche Anstrengungen in den nächsten 8 bis 12 Wochen vermieden werden sollten. Auch auf Saunabesuche sollte man in dieser Zeit verzichten. Während der ersten 3 bis 4 Wochen darf man sich auch nicht schnäuzen und man sollte auf dem Rücken liegend schlafen.

... und ein Jahr Geduld

Bei der Frage, ob der Eingriff zum gewünschten Resultat geführt hat, ist Geduld angesagt. Der Behandlungserfolg lässt sich nämlich erst nach ungefähr einem Jahr beurteilen.

Lidkorrektur und Beratungsqualität

Lidkorrektur

Die Erschlaffung der Oberlider ist ein natürlicher Alterungsprozess. Eine Lidkorrektur (Blepharoplastik) kann Abhilfe schaffen, sie muss jedoch eventuell nach einigen Jahren wiederholt werden. Die Blepharoplastik zählt zu den weniger riskanten Operationen, dennoch ist auch hier eine sorgfältige Erhebung des Gesundheitszustandes sowie eine umfassende Aufklärung über den Eingriff unverzichtbar.

Schwellungen und Blutergüsse

Unmittelbare Operationsfolgen wie Schwellungen und Blutergüsse sind bei einer einfachen Oberlidstraffung meist nur für eine Woche sichtbar. Für diesen Zeitraum sollte man darauf achten, körperliche Anstrengungen möglichst gering zu halten. Ein Kühlen des Bereichs um die Augen beschleunigt den Rückgang der Schwellung, ebenso ein Hochlagern des Kopfes im Liegen. Auf das Auftragen von Kosmetika im Gesicht sollte verzichtet werden.

Neben allgemeinen Begleiterscheinungen von Operationen wie beispielsweise Nachblutungen, Wundinfektionen/Wundheilungsstörungen, Narbenbildung, Allergien und Unverträglichkeitsreaktionen kann Tränenträufeln auftreten; ebenso nicht auszuschließen sind Verletzungen des Lidmuskels.

7 Ärzte "weniger zufriedenstellend"

Aus medizinischen Gründen besteht also bei den genannten Schönheitsoperationen erheblicher Beratungsbedarf. Wie unser Test zeigt, kommen die Schönheitschirurgen ihrer diesbezüglichen Pflicht jedoch nur in höchst bescheidenem Umfang nach. Gerade einmal 3 der 15 von uns überprüften Ärzte berieten gut, also annähernd so, wie gesetzlich vorgeschrieben. Weiteren 5 Schönheitschirurgen können wir noch eine durchschnittliche Beratungsqualität attestieren. Die restlichen 7 Mediziner fielen im Test mit einer weniger zufriedenstellenden Bewertung deutlich ab.

Beratungsqualität gesunken

Im Vergleich zu unseren Erhebungen aus den Jahren 2006 und 2010 hat sich die Beratungsqualität noch verschlechtert.

Testtabelle: Beratung bei Schönheitschirurgen

Steckbriefe

Reihung nach dem Abschneiden im Test:

Dr. Jörg Dabernig
Testurteil: gut (71 Punkte)
Der Arzt führte in beiden Szenarien eine sehr gute Anamnese durch. Bei der Lidkorrektur wurde sehr gut dargelegt, wie sich der Patient nach dem Eingriff zu verhalten hat und mit welchen Einschränkungen er rechnen muss. Dr. Dabernig war auch der einzige Arzt, der Testperson 1 (Nasenkorrektur) den Zeitpunkt der Nahtentfernung mitteilte. Die Kosten für den Eingriff wurden ebenfalls genannt, in beiden Fällen wurde jedoch kein schriftlicher Kostenvoranschlag ausgehändigt. Auch wurden weder eine schriftliche Patientenaufklärung noch der Operationspass mitgegeben. Das Erstgespräch war in beiden Fällen kostenlos.

Dr. Josef Haslinger
Testurteil: gut (68 Punkte)
Die Anamnese fiel in beiden Szenarien sehr gut aus. Auch wurden sehr gute Informationen zur Operationsvorbereitung gegeben. Bei den Risiken und Nebenwirkungen wurde Testperson 2 (Lidkorrektur) sehr gut beraten, Testperson 1 dagegen nicht zufriedenstellend. Die Kosten des Eingriffs wurden genannt. Dr. Haslinger war der einzige Arzt, der beide Tester darüber informierte, dass sie mit der Einwilligung zum Eingriff mindestens 2 Wochen warten müssten. Für das Erstgespräch wurden jeweils 70 Euro verlangt.

Grazer Klinik für ästhetische Chirurgie
Testurteil: gut (61 Punkte)
In beiden Fällen wurde eine sehr gute Anamnese erstellt. Tester 1 wurde lediglich darüber informiert, dass eine Operationsfreigabe nötig ist. Die Information zur Operation selber fiel bei der Nasenkorrektur dürftig aus. Die Aufklärung zum Verhalten nach der OP sowie zu den Risiken und Nebenwirkungen wurde in beiden Fällen als durchschnittlich bewertet. Die Grazer Klinik war die einzige Ordination, in der den Testpersonen ein schriftlicher Kostenplan ausgestellt wurde. Für das Erstgespräch wurden jeweils 80 Euro verlangt.

Dr. Boris Todoroff
Testurteil: durchschnittlich (56 Punkte)
Tester 1 wurde lediglich darüber informiert, dass er eine Operationsfreigabe benötige. Testperson 2 erhielt relativ detaillierte Angaben, wie sie sich nach der Operation zu verhalten habe. Nicht erwähnt wurde, dass eine Lidkorrektur möglicherweise nicht dauerhaft ist. Die Kosten für den Eingriff wurden genannt. Testperson 2 wurde auch darüber informiert, dass sie mit der Einwilligung 2 Wochen warten müsse. Für das Erstgespräch wurden jeweils 150 Euro verlangt.

Dr. Victor Boulgaropoulos
Testurteil: durchschnittlich (50 Punkte)
Sehr gute bzw. gute Anamnese, jedoch keinerlei Aufklärung zu möglichen Risiken und unerwünschten Nebenwirkungen nach der Operation. Es erfolgten bei Tester 1 auch keinerlei Hinweise zu den richtigen Verhaltensweisen nach dem Eingriff. Tester 2 wurde diesbezüglich hingegen sehr gut aufgeklärt. Auch auf die möglichen Risiken der OP wurde eingegangen. Das Erstgespräch war in beiden Fällen kostenlos.

Dr. Doris Spreitzer
Testurteil: durchschnittlich (47 Punkte)
Sehr gute Anamnese. Tester 1 wurde empfohlen, sich vor dem Eingriff bei einem HNO-Arzt untersuchen zu lassen. Tester 2 wurde darauf hingewiesen, dass für die Rekonvaleszenz Urlaub beantragt und die Einnahme blutgerinnungshemmender Medikamente eingeschränkt werden müsse. Die Information zur OP war in beiden Fällen gut. Die Verhaltensweise nach dem Eingriff wurde im Fall der Rhinoplastik nur unzureichend besprochen. Bei Testperson 2 wurde versäumt, darauf hinzuweisen, dass Folgeoperationen notwendig sein könnten. Für das Erstgespräch wurden jeweils 30 Euro verlangt.

Dr. Claudia Gschnitzer
Testurteil: durchschnittlich (45 Punkte)
Bei der Beratung mangelte es vor allem an Informationen zur Nachsorge und den Risiken der Eingriffe. Tester 1 wurde vorenthalten, mit welchen Kosten er für den Eingriff rechnen müsse; er bekam lediglich die Auskunft, dass die OP möglicherweise durch die Krankenkasse bezahlt werde. Tester 2 wurde dagegen über die zu erwarteten Kosten aufgeklärt. Für das Erstgespräch wurden jeweils 100 Euro verlangt.

MiraMed
Testurteil: durchschnittlich (45 Punkte)
Testperson 1 wurde nur unzureichend über OP-Vorbereitung, OP-Nachbehandlung sowie mögliche Risiken und unerwünschte Nebenwirkungen informiert. Die Kosten für den Eingriff wurden ebenfalls nicht genannt. Bei Testperson 2 fiel die Information ein wenig umfangreicher aus. Für das Erstgespräch wurden von Testperson 2 50 Euro verlangt. Testperson 1 wurde aufgrund einer langen Wartezeit kostenlos beraten.

Dr. Herbert Mandl
Testurteil: weniger zufriedenstellend (39 Punkte)
Es erfolgte keine Anamnese. Testperson 1 wurde darüber informiert, dass eine OP-Freigabe notwendig sei. Testperson 2 erhielt den Hinweis, dass Urlaub beantragt werden müsse. Die Information zum Ablauf der OP fiel sehr gut bzw. gut aus. Testperson 2 wurde umfangreich darüber informiert, was nach dem Eingriff zu beachten ist. Die Aufklärung über die möglichen Risiken der Eingriffe fiel unzureichend aus. Die Kosten wurden in beiden Fällen angesprochen. Für das Erstgespräch wurden 80 bzw. 90 Euro verlangt.

Dr. Wolfgang Rohrbacher
Testurteil: weniger zufriedenstellend (39 Punkte)
Sehr gute bzw. gute Anamnese. Beide Testpersonen wurden allerdings über mögliche Risiken und unerwünschte Nebenwirkungen nur mangelhaft aufgeklärt. Testperson 1 erhielt zudem nur unzureichende Informationen über das Verhalten nach der OP. Testperson 2 wurde über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt, Testperson 1 erhielt die Auskunft, dass mit einem Attest eines HNO-Arztes eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse möglich sei. Das Erstgespräch war in beiden Fällen kostenlos.

Dr. Alexander Siegl
Testurteil: weniger zufriedenstellend (38 Punkte)
Beide Testpersonen wurden nicht zufriedenstellend über mögliche Risiken aufgeklärt. Die Kosten für die Eingriffe wurden genannt. Die Testpersonen erhielten ein Informationsblatt, in dem sich keinerlei Informationen zu möglichen Risiken der Eingriffe fanden. Das Erstgespräch war in beiden Fällen kostenlos.

Dr. Michael Pichelmaier
Testurteil: weniger zufriedenstellend (37 Punkte)
Die beiden Testpersonen wurden insgesamt weniger zufriedenstellend beraten. Auffallend war dabei, dass bei der Beratung jeweils unterschiedliche Aspekte angesprochen wurden. Während Testperson 1 beispielsweise immerhin ein paar Auskünfte bezüglich der OP-Vorbereitung erhielt, bekam Testperson 2 kaum nützliche Informationen. Über mögliche Risiken und unerwünschte Nebenwirkungen wurden beide Testpersonen nur unzureichend informiert. Das Erstgespräch kostete jeweils 100 Euro.

Dr. Nikolaus Redtenbacher
Testurteil: weniger zufriedenstellend (30 Punkte)
Mangelhafte Beratung zur Nachbehandlung nach der Operation sowie zu möglichen Risiken und unerwünschten Nebenwirkungen. Testperson 2 erhielt auch bezüglich der Vorbereitung auf den Eingriff keine nützlichen Auskünfte. Dagegen wurde der Ablauf der Operationen gut bzw. sehr gut geschildert. Die Operationskosten wurden genannt. Das Erstgespräch kostete einmal 120 Euro, für die zweite Testperson war es kostenlos.

Moser Milani Medical SPA
Testurteil: weniger zufriedenstellend (25 Punkte)
Beide Testpersonen wurden nur mangelhaft über die Nachsorge zur OP und die möglichen Risiken aufgeklärt. Testperson 1 erhielt keinerlei Information zum Ablauf des Eingriffs. Testperson 2 wurde eine schriftliche Patientenaufklärung ausgehändigt, Testperson 1 nicht. Für das Erstgespräch wurde von Testperson 1 120 Euro verlangt, Testperson 2 erhielt die Beratung kostenlos.

Dr. Edvin Turkof
Testurteil: weniger zufriedenstellend (21 Punkte)
Bei Testperson 2 wurde keine Anamnese durchgeführt. Die Information zu den möglichen Risiken und unerwünschten Nebenwirkungen war mangelhaft. Beiden Testern wurde der Kauf eines Buches (schriftliche Patienteninformation) nahegelegt. Das gekaufte Buch kann als schriftliche Patienteninformation gewertet werden. Für die Bücher wurden einmal 34,90 und einmal 29,90 Euro verlangt. Für das Erstgespräch wurden keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt.

Zur Aufklärung verpflichtet

Der Arzt ist verpflichtet, den Kunden vor der OP in einer für Laien verständlichen Sprache umfassend mündlich und schriftlich zu informieren.

Dabei müssen folgende Aspekte zur Sprache kommen:

  • Methode, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs
  • angewendete Arzneimittel und deren mögliche Nebenwirkungen
  • angewendete Medizinprodukte (z.B. Implantate), deren Funktionsfähigkeit und Lebensdauer
  • alternative Behandlungsmöglichkeiten
  • gewünschtes Ergebnis und mögliche Abweichungen
  • mögliche Komplikationen und Spätfolgen mit allfällig erforderlichen Nachfolgeoperationen
  • voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit; einschließlich des Hinweises, dass für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht
  • mögliche vorübergehende Einschränkungen und Folgen wie Narbenbildung sowie Nachbehandlungen
  • sämtliche Gefahren, die der Eingriff mit sich bringen könnte
  • sämtliche im Zusammenhang mit dem Eingriff anfallenden Kosten einschließlich zu erwartender Folgekosten
  • Aufklärung darüber, dass die Behandlungskosten in der Regel nicht von einem inländischen Träger der Sozialversicherung oder der Krankenfürsorge übernommen werden, sondern privat zu tragen sind

Zusammenfassung

  • Sorgfältig abwägen. Eingriffe ohne medizinische Indikation wollen gut überlegt sein. Neben gesundheitlichen Risiken bringen Schönheits-OPs auch hohe Kosten mit sich. Das Ergebnis bleibt häufig hinter den Erwartungen zurück bzw. ist die Korrektur nicht von Dauer. In vielen Fällen sind weitere Eingriffe notwendig.
  • Meinungen einholen. Steht der Entschluss für eine OP fest, sollte man mehrere Ärzte konsultieren. Voraussetzung für einen Eingriff ist auch das nötige Vertrauen zum Arzt. Keinesfalls sollte man sich einen Operationstermin aufdrängen lassen, sondern Für und Wider des Eingriffs abwägen.
  • Beratungsgespräch. Beim Beratungsgespräch sollte der Arzt umfassend über den Eingriff, mögliche Risiken, Nachsorge und Kosten informieren. Da die Aufklärung bei vielen Ärzten zu wünschen übrig lässt, sollte man für das Beratungsgespräch eine persönliche Checkliste erstellen.

Testkriterien

Jeder Schönheitschirurg wurde von zwei Testpersonen unabhängig voneinander kontaktiert und eine Beratung bezüglich einer Lid- bzw. Nasenoperation vereinbart.

Nach Konsultation der Ärzte wurde von den Testern anhand eines für jedes Szenario entwickelten Fragebogens ein Gedächtnisprotokoll des Beratungsgespräches erstellt.

Anbieter

Boulgaropoulos Dr. Victor
Währinger Straße 108/6
A-1180 Wien
0664 180 18 99
Boulgaropoulos Dr. Victor

Dabernig Dr. Jörg
Alpenstraße 39
A-5020 Salzburg
0800 22 00 47
Dabernig Dr. Jörg

Grazer Klinik für ästhetische Chirurgie
Herrengasse 28
A-8010 Graz
0316 83 57 57
Grazer Klinik für ästhetische Chirurgie

Gschnitzer Dr. Claudia
Schwedenplatz 2/15
A-1010 Wien
01 228 88 40
Gschnitzer Dr. Claudia

Haslinger Josef Dr.
Untere Donaulände 21-25
A-4020 Linz
0650 610 45 55
Haslinger Dr. Josef

Mandl Dr. Herbert
Große Neugasse 28
A-1040 Wien
0676 409 87 65
Mandl Dr. Herbert

MiraMed
Moosstraße 105A
A-5020 Salzburg
0662 83 08 08
MiraMed

Moser Milani Medical SPA
Schottengasse 7/5
A-1010 Wien
01 236 13 36
Moser Milani Medical SPA

Pichelmaier Dr. Michael
Rosasgasse 38/3
A-1120 Wien
0650 425 90 59
Pichelmaier Dr. Michael

Redtenbacher Dr. Nikolaus
Mariannengasse 1/17
A-1090 Wien
01 402 55 12
Redtenbacher Dr. Nikolaus

Rohrbacher Dr. Wolfgang
Neue-Welt-Gasse 19
A-1130 Wien
01 876 85 61
Rohrbacher Dr. Wolfgang

Siegl Dr. Alexander
Währinger Straße 63/9
A-1090 Wien
01 890 10 50
Siegl Dr. Alexander

Spreitzer Dr. Doris
Helenenstraße 23
A-2500 Baden
02252 20 66 07
Spreitzer Dr. Doris

Todoroff Dr. Boris
Kärntner Ring 15/4
A-1010 Wien
0664 541 37 00
Todoroff Dr. Boris

Turkof Dr. Edvin
Rahlgasse 1/12
A-1060 Wien
01 587 00 00
Turkof Dr. Edvin

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