Medikamente mit besonderen Auflagen werden ab 2014 mit einem schwarzen Dreieck gekennzeichnet.
Neue Arzneiwirkstoffe, Medikamente, die unter besonderen Auflagen zugelassen wurden oder bei denen die Anbieter noch Sicherheitsinformationen nachzuliefern haben, müssen ab 2014 mit einem schwarzen Dreieck gekennzeichnet werden. Dies hat die EU-Kommission beschlossen. Das Symbol soll Ärzte und Patienten sensibilisieren, Auffälligkeiten und Nebenwirkungen zu beobachten und zu melden. Noch unbekannte unerwünschte Wirkungen können so schneller erkannt und Patienten besser geschützt werden. Wie wichtig dies ist, belegt eine Studie aus Kanada, wonach es bei jedem vierten zwischen 1995 und 2010 zugelassenen Medikament zu schwerwiegenden Sicherheitsbedenken kam.