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Rettungsdienst: Kosten - Einsatz gerechtfertigt

Übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich die Kosten für einen Rettungseinsatz? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dipl. Biol. Bernhard Matuschak.

Bernhard Matuschak (Bild: Wilke)
Dipl. Biol. Bernhard 
       Matuschak

Nein. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur dann, wenn der Einsatz medizinisch gerechtfertigt war. Dies kann aber auch dann der Fall sein, wenn sich die vermeintliche Notfallsituation im Nachhinein als weniger bedrohlich herausstellt. Wer nach einem Einsatz eine Rechnung erhält, sollte sich zunächst an den Rettungsdienst wenden. Wird die Rechnung damit begründet, dass die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, bleibt immer noch die Möglichkeit eines Einspruches bei der Leistungsabteilung der jeweiligen Kasse. Der Fall wird dann nochmals geprüft.

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