Nun dürfen nur noch Kosmetiker mit spezieller Ausbildung Piercings und Tattoos machen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig. Der Gesetzgeber verspricht sich durch diese Änderung der Gewerbeordnung das Aus für schmuddelige Hinterzimmerstudios. Ein Mindestmaß an Kenntnissen von Hygiene und Wundversorgung muss gewährleistet sein. Ausgenommen ist das Piercing in heiklen Bereichen wie Nabel, Brust und Genitalien. Das bleibt auch für Kosmetiker tabu.
Piercing und Tätowieren - Raus aus der Grauzone