Zum Inhalt

OP-Termine: Wartezeit - Beifall und Empörung

Als wir uns in der Redaktion über die Gestaltung unserer 50-Jahr-Jubiläumsausgabe die Köpfe zerbrachen, konnten wir nicht ahnen, welchen Wirbel unser Test zum Thema Wartezeiten im Spital auslösen würde. - Ein Kommentar von KONSUMENT-Redakteur Bernhard Matuschak.

Offizielle Anfrage

Bernhard Matuschak (Bild: Wilke) 
 E-Mail: KONSUMENT-
Redakteur
Bernhard Matuschak

Dabei waren es nicht einmal schlechte Testnoten, die für hitzige Debatten sorgten und den VKI in die Schlagzeilen brachten. Wir hatten lediglich nachgeschaut, wie lange Frau und Herr Österreicher auf einen OP-Termin warten müssen, wenn sie a) kassen- oder b) über eine Krankenzusatzversicherung privatversichert sind – und uns nicht einmal versteckt. Eine Testperson hat offiziell im Namen des VKI schriftlich um Auskunft gebeten. Heraus kam, dass Zusatzversicherten in gewissen Spitälern unrechtmäßige Vorteile gewährt werden und dass Krankenkassenpatienten damit rechnen müssen, benachteiligt zu werden.

Beifall und Empörung

Die Veröffentlichung zog zwiespältige Reaktionen nach sich. „Bravo, dass Sie das Thema aufgreifen, auch ich kann davon ein Lied singen“, schrieb etwa eine Leserin und schilderte, wie eine zweiwöchige Wartezeit für einen OP-Termin plötzlich auf neun Monate anwuchs. Der Arzt war zunächst der irrigen Meinung gewesen, die Patientin habe eine Zusatzversicherung. Andere kritisierten uns, weil sie einen Angriff auf die Sonderversicherung wähnten, was jedoch nie in unserer Absicht lag. Wir hegen keine Vorbehalte, denn wir wissen, wie wichtig diese Einnahmequelle für die Spitäler ist. Wir haben allerdings etwas dagegen, wenn Zusatzversicherte in Privatordinationen umgeleitet werden und den Spitälern dadurch finanzielle Mittel entgehen.

Brisant

Unser Test rief auch Politiker und Ärzte auf den Plan. Letztere erwiesen sich dabei einmal mehr als dünnhäutig. So wurde uns unterstellt, dass das "negative Ergebnis“ bereits vor Testbeginn festgestanden habe. Ein Arzt drohte uns per Rechtsanwalt ein gerichtliches Nachspiel an. In 50 Jahren hat der VKI noch kein großes Verfahren verloren, wir sehen auch dieser Drohung gelassen entgegen.

Ihre Meinung ist uns wichtig, schreiben Sie uns. Abonnenten können unten einen Kommentar eintragen oder Sie schreiben an bmatuschak@konsument.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Komplikationen bei Schönheitsoperationen premium

Komplikationen bei Schönheitsoperationen

Schönheits-OPs sind medizinisch nicht notwendig. Daher ist eine umfassende ärztliche Aufklärung über mögliche Komplikationen sehr wichtig. Nicht immer handelt es sich bei unerwünschten Ergebnissen um Kunstfehler.

Behandlungen in einem anderen Land

Behandlungen in einem anderen Land

Lange Wartezeiten, Verschiebungen und Absagen geplanter Behandlungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man in ein anderes Bundesland oder ein europäisches Land ausweichen.

Schmerzensgeld nach Verletzung der Sorgfaltspflicht

Schmerzensgeld nach Verletzung der Sorgfaltspflicht

Verletzt ein Arzt die Sorgfaltspflicht und entsteht ein Schaden beim Patienten, liegt ein Behandlungsfehler vor. Dies kann durch eine falsche Diagnose, fehlerhafte Behandlung oder mangelhafte Aufklärung geschehen.

Yeauty Eye Pad Mask – Beauty Boost

Yeauty Eye Pad Mask – Beauty Boost

Eine Augenmaske enthält potenziell allergieauslösende, hautreizende und gesundheitsbedenkliche Inhaltsstoffe. Wir raten: Augen auf vor dem Kauf!

Entschädigung aus dem Härtefonds nach einer OP

Entschädigung aus dem Härtefonds nach einer OP

Treten nach einer Operation Komplikationen auf, können Patient:innen unter Umständen auch dann eine Entschädigung bekommen, wenn der Eingriff mit der gebotenen ärztlichen Sorgfalt erfolgte.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang