Starke Werbung
Die MAS-Werbeaussagen waren sehr gehaltvoll: Die Magnetfeldtherapie würde bei 71 Krankheitsbildern helfen, darunter Herz- und Gefäßerkrankungen, Allergien, Migräne, Schlafstörungen, Depressionen, grippale Infekte und vieles mehr. Stimmt nicht, urteilten die Gerichte in einem Prozess, den die sterische Ärztekammer gegen MAS vor dem Obersten Gerichtshof gewann.
Nur für die Krankheitsbilder Knochenheilung, Wundheilung, degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates und degenerative Muskelverspannung sowie bestimmte Fälle der Osteoporose sei die Heilwirkungen der Magnetfeldtherapie als wissenschaftlich belegt angesehen.
Viele Prozesse
Es war nicht der einzige Prozess, dem sich die Natural & Relax Wellness Handel GmbH (und frühere MAS-Future Medical Medizintechnik GmbH) stellen musste. Auch der Verein für Konsumenteninformation (Musterprozess und Sammelklage), die Arbeiterkammer Salzburg und Konkurrenzunternehmen klagten - und wurden ihrerseits von MAS geklagt.