Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des BMSGK - in einem Musterprozess erfolgreich einen Kaufvertrag der Firma MAS Future Medical Medizintechnik GmbH angefochten. Eine Sammelklage weiterer Konsumenten ist anhängig.
Ein junger Steirer hatte nach einem Unfall starke Kopfschmerzen und Verspannungen. Eine Vertreterin von MAS erklärte ihm - so das Gericht - dass ein Magnetfeldtherapiegerät „gegen alles" und so auch gegen seine Beschwerden wirke. Das Gerät werde „ihm gut tun" und er könne sogar ganz schmerzfrei werden. Die Wirkungen des Gerätes seien medizinisch abgeklärt.
Der Konsument kaufte das Gerät zum Preis von 2.659,83 Euro. Trotz ordnungsgemäßer Anwendung, trat bei seinen Beschwerden keine nachhaltige Besserung ein. Er fühlte sich durch die Werbung von MAS in Irrtum geführt.
Ebenso wie andere Konsumenten trat er seine Ansprüche dem VKI zur Klage ab. Nachdem bereits das BG Leibnitz den Klagsbetrag zugesprochen hatte, wurde dessen Urteil nun vom LG Graz bestätigt.
Es liege ein beachtlicher Geschäftsirrtum vor. Es sei weiters davon auszugehen, dass es zwar medizinisch wissenschaftliche Erkenntnisse über Heilwirkungen von Magnetfeldtherapiegräten in bestimmten Fällen gäbe, die eintretenden Heilerfolge jedoch nur während der Behandlungsdauer zu verzeichnen seien; nach Beendigung der Therapie falle der Erfolg weg, ein Langzeiteffekt sei wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Für andere Krankheitsbilder gäbe es keinerlei wissenschaftliche Belege über Heilwirkungen.
Das Gericht hat eine Revision für jedenfalls unzulässig erklärt. Das Urteil hat für alle anderen Fälle einer Sammelklage des VKI gegen MAS Vorbildcharakter. „Wir erwarten von MAS, dass man nun - im Lichte dieser Entscheidung - auch in allen anderen Fällen den Kaufpreis zurückzahlt" hofft Dr. Peter Kolba - Leiter der VKI-Rechtsabteilung auf ein Einlenken der Firma. „Bleibt MAS aber stur, dann werden wir auch die Sammelklage weiterführen und sind guter Hoffnung auch in diesen Fällen Recht zu bekommen."