"Wann werden Krankentransportkosten von der Kasse übernommen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dipl.Biol. Bernhard Matuschak.
Dipl.Biol. Bernhard Matuschak |
Die Kosten für Krankentransporte werden grundsätzlich nur für gehunfähige Patienten übernommen. Entscheidend ist alleine der gesundheitliche Zustand des Patienten und nicht die persönliche Situation (z.B. schlechte Verkehrsanbindung).
Bei Eingriffen an Auge, Ohr, Armen oder Händen kann kein Transport verordnet werden, hier ist eine Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxi, bei Bedarf mit Begleitperson, vorgesehen (der Patient erhält dafür einen Kostenzuschuss).
Ausstellung und Kosten
Der Schein für einen regulären Krankentransport muss von jener Stelle ausgestellt werden, die für die Behandlung zuständig war; eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich. Anspruch auf Kostenübernahme besteht nur für den Transport zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle, Mehrkosten für weitere Strecken sind persönlich zu bezahlen.
Kosten für Heimtransporte von einem Urlaubs- bzw. Ausflugsort werden nicht übernommen. Gleiches gilt für Transporte zur Kur sowie für Verlegungen beim Wohnsitzwechsel (z.B. Alten- oder Pflegeheim).