Wegen Verdachts auf Herz-infarkt wurde ich mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht. Es war aber nichts Ernstes. Nach der Untersuchung und Behandlung brachte mich die Rettungwieder heim. Danach erhielt ich vom Roten Kreuz eine Rechnung für den Transport. Meine Krankenkasse lehnte aber die Bezahlung ab, da keine medizinische Begründung ersichtlich sei. Warum?
Der Arzt muss einen Transportschein ausstellen: Das Rote Kreuz führt (wie andere Rettungsorganisationen) sowohl Rettungsfahrten bei Notfällen als auch Krankentransporte durch. Im Notfall wird der Patient ins nächstgelegene Krankenhaus mit Aufnahme gebracht. Krankentransporte sind Fahrten für Menschen, die medizinische Betreuung benötigen oder wegen ihres Gesundheitszustandes auf qualifizierte Begleitung angewiesen sind, etwa wenn sie nur liegend transportiert werden dürfen oder nicht selbst zum Auto gehen können.
Krankentransporte müssen von einem Arzt mit einem Transportschein angeordnet werden. In Ihrem Fall scheint man im Krankenhaus Ihren Gesundheitszustand so eingeschätzt zu haben, dass Sie in einem privaten Pkw, einem Taxi oder öffentlich nach Hause hätten fahren können, daher wurde vermutlich kein solcher Transportschein ausgestellt.
Normalerweise verrechnet die Rettungsgesellschaft direkt mit der Krankenkasse. Die Privatrechnung haben Sie also erst erhalten, als die Kasse die Kostenübernahme abgelehnt hatte. Die Rechnung müssen Sie bezahlen. Wir raten aber, sich die Kosten genau aufschlüsseln zu lassen.