- Patienten haben ein Recht auf die Kontaktlinsenparameter
- Anpassung nur mit Probelinsen zuverlässig
- Kontrolltermine beim Augenarzt einhalten
Kontaktlinsen sind für viele Menschen mit einer Sehschwäche nicht mehr aus dem täglichen Leben wegzudenken. Dreieinhalb Jahrhunderte nachdem der französische Naturwissenschaftler und Philosoph René Descartes die Idee hatte, eine direkt auf dem Augapfel zu tragende optische Linse herzustellen, haben die Sehhilfen der Brille den Rang abgelaufen.
Kontaktlinsen haben den Vorteil, dass sie das Gesichtsfeld nicht einengen und etwa für sportliche Betätigungen besser geeignet sind. Inzwischen sind zahlreiche Kontaktlinsensysteme auf dem Markt, die unterschiedlichste Bedürfnisse abdecken.
Doch egal ob harte, weiche, Tages, Monats oder Jahreslinsen – damit die Sehhilfen ihren Zweck erfüllen, müssen sie exakt angepasst werden, beim Augenarzt, im Kontaktlinsen-Fachinstitut oder beim Augenoptiker.
Häufig erwerben die Kunden ihre Linsen auch dort, wo die Anpassung erfolgt. Vor allem Ärzten eröffnet dies ein willkommenes Zusatzgeschäft, denn mit dem Linsenverkauf lässt sich gutes Geld verdienen. Seit einiger Zeit erwächst ihnen dabei jedoch vor allem durch das Internet Konkurrenz.
Linsenkauf im Internet
Die Linsen aus dem Internet sind bis zu 50 Prozent günstiger, bei gleicher Qualität, wie einige von uns kontaktierte Hersteller bestätigen. Voraussetzung ist allerdings, dass man an einen seriösen Händler gerät, der keine gefälschten oder fehlerhaften Produkte anbietet.
Damit man sich seine Linsen selbst besorgen kann, benötigt man jedoch die Parameter, die bei der Kontaktlinsenanpassung erhoben wurden. Juristisch ist die Sache eindeutig. Laut Patientencharta (Artikel 19 und 22) hat der Patient ein Einsichtsrecht in die ärztliche Dokumentation, auf Wunsch muss ihm gegen angemessenen Kostenersatz (Kopierkosten) eine Abschrift zur Verfügung gestellt werden.
Der Arzt ist also verpflichtet, dem Patienten die erhobenen Daten auf dessen Wunsch hin auszufolgen, zumal es sich um eine privat zu zahlende ärztliche Leistung handelt. Nur im Fall einer medi zinischen Indikation werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Aus Reklamationen unserer Leserinnen und Leser wissen wir jedoch, dass Ärzte immer wieder die Herausgabe der Daten ablehnen.