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E-Card und Krankenkassen: FAQ - So funktioniert die E-Card

Pro Woche gehen bei der e-card-Hotline des Hauptverbandes rund 6500 Anfragen von ratlosen Ärzten und Versicherten ein. Wir geben Antwort auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Meine Karte wurde gestohlen (ging verloren). Was muss ich tun?

Melden Sie den Verlust möglichst rasch Ihrem Krankenversicherungsträger oder der e-card-Serviceline unter der Nummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif). Die alte Karte wird dann gesperrt, die neue sollte innerhalb weniger Tage zugestellt werden. Bei sofortiger Verlustmeldung haftet der Versicherte nicht bei einem Missbrauch der Karte. Erfolgt die Verlustmeldung mit Verzögerung, kann es zu Leistungsrückforderungen und Haftungsansprüchen kommen. Bei einer verspäteten Meldung wird genau geprüft, ob dies dem Versicherten angelastet werden kann oder ob es plausible Gründe dafür gibt. Eine polizeiliche Diebstahlsanzeige ist nicht erforderlich.

Was mache ich, wenn ich die Karte nicht zur Hand habe und zum Arzt muss?

Die e-card ist prinzipiell bei jedem Arztbesuch vorzuweisen, da Sie sonst von Ihrem Arzt zur Bezahlung eines Einsatzes angehalten werden könnten. Sollten Sie die e-card vergessen haben, nennen Sie dem Arzt für eine Behandlung Ihre Versicherungsnummer. Der Arzt kann Sie dann auch ohne Karte behandeln. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihre Versicherungsnummer und den Krankenversicherungsträger angeben können. Wichtig ist, dass die e-card nachgereicht wird.

Wo gilt die e-card?

Die e-card kann bei jedem Vertragsarzt (Zahnarzt, Facharzt oder praktischer Arzt), jeder Vertragseinrichtung und in den eigenen Einrichtungen der Sozialversicherungsträger sowie für Gesundenuntersuchungen und für Untersuchungen im Rahmen des  Mutter-Kind-Passes verwendet werden. Darüber hinaus wird die e-card bereits an einigen Krankenanstalten sowie von den Einrichtungen der Sozialversicherung akzeptiert.

Gilt die e-card auch im Ausland?

Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Diese ersetzt seit 1. Jänner 2006 den Auslandskrankenschein für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz. Damit haben alle Krankenversicherten aus einem EU-Mitgliedstaat das Recht auf ärztliche Behandlung in jedem anderen Mitgliedstaat, so als ob sie dort krankenversichert wären („Inländerprinzip“).

Für eine Behandlung müssen Sie dem Arzt Ihre Versicherungsnummer nennen. Achtung! Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Vertragspartner des jeweiligen nationalen Krankversicherungsträgers beziehungsweise staatlichen Gesundheitsdienstes. Er gilt zum Beispiel nicht für Privatärzte oder -kliniken.

Was tun, wenn der Arzt bei einer Behandlung im Ausland die e-card nicht akzeptiert?

Die Rückseite der E-Card ist der Auslandskrankenschein

Die Rückseite der E-Card:
ersetzt den Auslandskrankenschein

Zwar sind Vertragsärzte und -spitäler in der EU seit 1. Jänner 2006 verpflichtet, die EKVK als gültigen Krankenschein zu akzeptieren. Tatsächlich wird die EKVK jedoch häufig nicht anerkannt und auf Barzahlung beharrt. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie eine korrekt ausgefüllte, unterschriebene, mit Datum und Stempel versehene Arztrechnung erhalten. Diese ist nach der Rückkehr bei der Krankenkasse einzureichen.

Werden alle durch eine Barzahlung im Ausland entstandenen Kosten erstattet?

Die Krankenkassen erstatten häufig nur 80 Prozent des österreichischen Kassentarifs. Der Versicherte wird so behandelt, als ob er einen Arzt ohne Kassenvertrag (Wahlarzt) in Anspruch genommen hätte. Da die von Ärzten an Urlaubsorten verlangten Privathonorare oft beträchtlich sind, kann die Differenz zwischen bezahltem Arzthonorar und Rückerstattung hoch ausfallen.

Laut der SV Chipkarten Betriebs- und Errichtungsges. m. b.H. ist jedoch unter bestimmten Umständen auch eine volle Kostenerstattung möglich, deshalb lohnt es sich in jedem Fall, bei der Krankenkasse vorzusprechen.

Wer böse Überraschungen vermeiden möchte, sollte – wenn es sich nicht um einen akuten Notfall handelt – den Arzt vor der Behandlung fragen, ob er die e-card (EKVK) akzeptiert und welches Honorar er verlangt. Akzeptiert er die Karte nicht und erscheint das Honorar unangemessen hoch, besteht eventuell die Möglichkeit, einen Arzt zu finden, der die e-Card annimmt oder günstiger ist.

Wann kommt eine private Reiseversicherung infrage?

Bei Reisen ins außereuropäische Ausland beziehungsweise wenn schon vor Reiseantritt Zweifel bestehen, ob die e-card am Urlaubsort angenommen wird, und die Gefahr einer Erkrankung mit hohen Behandlungskosten nicht auszuschließen ist, sollte der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung für die Urlaubsdauer erwogen werden. Klären Sie aber zuerst, ob beispielsweise über die Kreditkarte oder die Mitgliedschaft in einem Autofahrerclub nicht bereits ein Reisekrankenversicherungsschutz besteht.

Mein Titel ist auf der e-card nicht verzeichnet. Was muss ich tun?

Wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung und legen Sie die erforderlichen Nachweise vor.

Meine Daten (zum Beispiel Name oder Adresse) haben sich geändert. Wie komme ich zu einer neuen e-card?

Melden Sie die Namensänderung mit den erforderlichen Nachweisen (Heiratsurkunde) Ihrer Krankenversicherung, dann wird eine neue e-card ausgestellt (wenn Sie sich in einem regulären Arbeitsverhältnis befinden, wäre eigentlich der Arbeitgeber zur Meldung verpflichtet; da es jedoch immer wieder zu Versäumnissen kommt, rät der Hauptverband, die Meldung selbst auszuführen).

Bei einer Adressänderung ist keine Neuausstellung der Karte erforderlich, da die Adresse nicht auf der e-card gespeichert ist. Geben Sie Ihrer Krankenversicherung dennoch unbedingt Ihre neue Adresse an.

Warum hat meine e-card ein Ablaufdatum?

Das Ablaufdatum gilt nur für die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der e-card. Die Gültigkeitsdauer ist abhängig davon, wie lange man bisher versichert war. Nach Ablauf der EKVK sollten Sie automatisch eine neue e-card per Post erhalten. Im Inland ist die e-card unbegrenzt gültig und muss nur bei Beschädigung umgetauscht werden.

Warum sind auf meiner EKVK in manchen Feldern Sterne?

Sind die Ausstellungsbedingungen für eine Europäische Krankenversicherungskarte – z.B. durch eine zu geringe Versicherungszeit – nicht erfüllt, wird keine gültige EKVK ausgestellt. In diesem Fall ist nur die Kartennummer ersichtlich, alle anderen Felder sind mit Sternen versehen. Informationen, warum kein Anspruch auf eine EKVK besteht, erteilt die Krankenversicherung.

Wie oft kann ich mit der e-card innerhalb eines Quartals zum Arzt beziehungsweise Facharzt gehen?

Pro Quartal können ein Allgemeinmediziner und bis zu drei Fachärzte unterschiedlicher Disziplinen ohne Überweisung aufgesucht werden. Die Anzahl der Fachärzte ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich. Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung. Ist im selben Quartal eine zweite Arzt- beziehungsweise Facharztmeinung notwendig (z.B. zweiter Augenarzt), muss zuerst eine Niederlassung der Krankenkasse aufgesucht werden, damit die e-card dazu wieder freigeschaltet wird.

Benötige ich dann überhaupt noch einen Überweisungsschein?

Um medizinische Informationen transportieren zu können, ist ein Überweisungsschein erforderlich. Der Überweisungsschein wird vom Arzt ausgehändigt und ist dem Vertragspartner, an den Sie überwiesen wurden, zusammen mit der e-card vorzulegen.

Was passiert, wenn ein Arzt, den ich bereits konsultiert habe, im selben Quartal nicht erreichbar ist?

In diesem Fall kann ein anderer Arzt als Vertretung aufgesucht werden.

Darf ich die e-card beim Arzt deponieren?

Nein, die Karte muss immer im Besitz des Versicherten oder des Angehörigen bleiben.

Wie funktioniert das e-card-System bei Hausbesuchen?

Der Arzt hat die Möglichkeit einer Vorab- oder Nacherfassung. Mit der für 2007 geplanten Einführung des e-Rezeptes wird ein mobiles Kartenlesegerät angeboten, bei dem die e-card vor Ort eingelesen werden kann.

Ich bin mehrfach versichert. Bekomme ich aus jeder Versicherung eine eigene e-card?

Sie bekommen nur eine e-card. Beim Arztbesuch kann wie bisher entschieden werden, aus welcher Krankenversicherung Leistungen in Anspruch genommen werden möchten.

Erhalten Neugeborene automatisch eine e-card und wer unterschreibt die Karten von Kindern?

Für Neugeborene wird automatisch eine e-card ausgestellt. Sollte die Karte nach einigen Wochen nicht eingetroffen sein, wenden Sie sich an Ihren Krankenversicherungsträger.

Karten von Personen unter 14 Jahren können mit der Unterschrift eines der Erziehungsberechtigten versehen werden, der diese Person bei medizinischen Behandlungen begleitet. Das Unterschriftenfeld kann auch freigelassen und nach Erreichen des 14. Lebensjahres vom Benutzer selbst unterschrieben werden. Das Unterschriftenfeld darf nur die Unterschrift einer einzelnen Person tragen.

Kann ich ein Rezept für einen Angehörigen mitnehmen?

Das e-card-System geht zwar  grundsätzlich von einer unmittelbaren Inanspruchnahme einer Leistung aus – zwischen Arzt und Patient muss ein direkter Kontakt im Rahmen einer Ordination oder einer Visite vorliegen. Wenn aus medizinischen Gründen nichts dagegenspricht, ist es allerdings wie bisher möglich, ein Rezept für einen Angehörigen mitzunehmen. Die e-card des Angehörigen muss dann nachgereicht werden.

Muss ich Einsatz zahlen, wenn der Computer beim Arzt nicht funktioniert?

Nein. Der Arzt wird Sie bitten, die Karte nachzureichen oder die Abrechnung beim nächsten Besuch vornehmen.

Unterstützung

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Bei Konsumentenproblemen mit Unternehmen in anderen EU-Staaten steht Ihnen die Europäische Verbraucherberatung zur Verfügung: Tel: 0810 810 225 aus ganz Österreich zum Regionaltarif. Informationen finden Sie auch auf www.europakonsument.at .

e-card: Mehr zum Thema

Weitere Informationen rund um das Thema e-card erhalten Sie unter www.chipkarte.at .

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