Risiken verharmlost
Die kosmetische Behandlung mit Botoxpräparaten werde häufig als einfach und unkompliziert dargestellt und als Bagatelleingriff verharmlost. So werde das Mittel etwa bereits Frauen ab 30 Jahren als vorbeugende Maßnahme empfohlen. Swissmedic weist darauf hin, dass Botox nur von Fachärzten angewendet werden darf, die über entsprechende Erfahrung verfügen und mit den erforderlichen Applikationstechniken vertraut sind.
Insbesondere bei Anwendung im Halsbereich kann sich die Substanz örtlich ausbreiten und Schluck- sowie Atembeschwerden auslösen. Bei Aufnahme größerer Botox-Mengen in den Blutkreislauf können Lähmungen auftreten, im schlimmsten Fall besteht Erstickungsgefahr.