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Beratung bei Zahnärzten (Test) - Lückenhaft

  • Beratung bei den meisten Ärzten gut
  • Mängel beim Heil- und Kostenplan
  • Kein Aushang der Honorarrichtlinie

Die Leidensfähigkeit so manches Zahnarztpatienten wird nicht nur im Behandlungsstuhl auf eine harte Probe gestellt. Für ein böses Erwachen kann Wochen später die eingelangte Rechnung sorgen. Jeder Arzt ist zwar gemäß Zahnärztegesetz dazu verpflichtet, vor Behandlungsbeginn einen schriftlichen Heil- und Kostenplan zu erstellen, wenn die Kosten eine bestimmte Höhe überschreiten (derzeit 1.281 Euro bzw. – bei geringeren Beträgen – wenn der Patient dies verlangt).

Kosten : keine oder schlechte Information

Die Realität sieht freilich anders aus. Häufig erfahren Patienten nicht oder nur ungefähr, wie viel sie für eine Mundhygiene, eine Kiefersanierung oder einen Zahnersatz aus der eigenen Tasche zu bezahlen haben. Wir wollten wissen, wie es Wiener Zahnärzte mit der Informationspflicht halten, und schickten eine Testperson (Privatpatient) mit erheblichem Sanierungs- und Zahnersatzbedarf in 15 zufällig ausgewählte Ordinationen. Eine Vertrauenszahnärztin hatte zuvor alleine die Kosten für die Basissanierung auf zirka 1.590 Euro geschätzt. - Der Test wurde durch das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) gefördert.

Diagnose, Kosten, Risiken, Folgen 

Bei der Bewertung haben wir uns auf die im Zahnärztegesetz vorgeschriebenen Aspekte beschränkt. Über die Bekanntgabe der Kosten hinaus sind Zahnärzte dazu verpflichtet, den Patienten über Diagnose, Behandlungsablauf, Risiken und Folgen des Eingriffs sowie Konsequenzen bei Unterlassen einer Therapie aufzuklären. Die Qualität der Beratungsleistung wurde von uns nicht bewertet. Das Ergebnis ist insgesamt ernüchternd.

3 von 15 Zahnärzten erfüllten Gesetz

Nur drei Zahnärzte verhielten sich weitgehend gesetzeskonform. Bei den anderen zwölf getesteten Ärzten orteten wir mehr oder weniger große Defizite. Zu Versäumnissen kam es insbesondere bei der Ausfertigung des von unserem Tester sowohl für die Basissanierung als auch den Zahnersatz ausdrücklich verlangten Heil- und Kostenplanes.

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Kommentar: [ Reden ist Silber, schweigen ist Gold ].
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Bericht Sie uns Ihre Erlebnisse mit Beratung, Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt [ zaehne@konsument.at ]  Ausgewählte Mails veröffentlichen wir gekürzt und anonymisiert.

Zahnärzte: Anbieter

Dr. Erwin Achter,
Wurmsergasse 39/3,
A-1150 Wien,
(01) 985 66 42

Dr. Nikolae Barsan,
Neubaugasse 64-66/2-4,
A-1070 Wien,
(01) 522 09 14

OMR Dr. Karl Herbert Biowski,
Rathausstraße 3,
A-1010 Wien,
(01) 405 22 29

Dr. Robert Celar,
Landgutgasse 2/1/2,
A-1100 Wien,
(01) 602 57 29

Dr. Alois Gschwandtner,
Hütteldorfer Straße 197/8,
A-1140 Wien,
(01) 914 52 34

Dr. Melitta Herdina,
Maurer Hauptplatz 8a,
A-1230 Wien,
(01) 888 26 61

Dr. Kurt Hirsch,
Am Schöpfwerk,
A-1120 Wien,
(01) 667 07 35

Dr. Allan Krupka,
Nußdorfer Straße 4/5,
A-1090 Wien,
(01) 317 63 20

Dr. Christian Negrin,
Brünner Straße 80,
A-1210 Wien,
(01) 292 71 80

Dr. Gabor Papp,
Lerchenfelder Gürtel,
A-1160 Wien,
(01) 494 66 60

Dr. Wolfgang Pfusterschmied,
Hausgrundweg 17/2/10,
A-1220 Wien,
(01) 280 70 71

Dr. Peter Reinhart,
Hernalser Hauptstraße 24-26/4,
A-1170 Wien,
(01) 403 55 03

DDr. Ronald Ringl,
Lorbeergasse 15,
A-1030 Wien,
(01) 713 44 30

Dr. Andrzej Szews,
Obkirchergasse 38/2,
A-1190 Wien,
(01) 320 24 53

Dr. Monika Tschalakow,
Untere Augartenstraße 36,
A-1020 Wien,
(01) 214 60 09

Beratung bei Zahnärzten: kompetent mit Konsument

  • Heil- und Kostenplan. Übersteigt eine zahnärztliche Behandlung die Kosten von 1.281 Euro (gemäß Grenzwertverordnung 2007), hat der Patient das Recht auf einen schriftlichen Heil- und Kostenplan. Prinzipiell kann der Patient für alle Behandlungen, bei denen ihm Kosten entstehen, einen Heil- und Kostenplan verlangen.
  • Krankenkasse. Im Rahmen der Aufklärung über die Kosten der Behandlung ist insbesondere auch darüber zu informieren, welcher Anteil voraussichtlich von der Krankenkasse übernommen wird und welcher vom Patienten zu tragen ist.
  • Beratung. Im Vorfeld einer Behandlung hat der Arzt die Pflicht, über Diagnose, Behandlungsablauf sowie über Folgen und Risiken der Behandlung zu informieren.
  • Ernüchterndes Ergebnis. Nur 3 von 15 getesteten Zahnärzten hielten sich im Wesentlichen an die rechtlichen Vorgaben des Zahnärztegesetzes.

Testkriterien - So haben wir getestet

Im Test: 15 Wiener Zahnärzte, die per Zufallsgenerator ausgewählt wurden. Jeder Zahnarzt wurde im Zeitraum zwischen 12.11.2007 und 7.12.2007 von einer geschulten Testperson einmal besucht. Die Ergebnisse wurden sofort nach Verlassen der Arztpraxis mit standardisiertem Fragebogen dokumentiert. Dieser wurde vom Tester datiert und unterschrieben (Gedächtnisprotokoll). Der Tester wurde durch die Projektleitung in Fragestellung, Hintergrund, Vorgangsweise und Dokumentation der Erhebung eingeschult.

Vor Testbeginn wurde eine Beurteilung durch eine Zahnärztin (inklusive Panoramaröntgen) vorgenommen. Istzustand des Patienten: Es besteht ein massiver Sanierungsbedarf des Gebisses (Karies, Parodontose, Eiterherde etc.). Der Allgemeinzustand des Gebisses ist so schlecht, dass in erster Linie eine Basissanierung zu erfolgen hat – erst danach kann ganz exakt über den nötigen Zahnersatz (Kronen, Brücken, Teilprothesen, Implantate) entschieden werden. Von der Zahnärztin wurde daher ein Kostenvoranschlag für die Basissanierung erstellt – schon dieser beläuft sich auf 1.590 Euro. Gemäß Grenzwertverordnung 2007 handelt es sich hierbei um wesentliche Kosten (Überschreiten von 1.281 Euro).

Wurde seitens der getesteten Zahnärzte kein Heil- und Kostenplan ausgestellt, hat unser Tester ausdrücklich danach verlangt. Wurde die Testperson vom Zahnarzt darauf hingewiesen, dass ohne vorherige Basissanierung kein Heil- und Kostenplan für den Zahnersatz ausgestellt werden könne, hat unsere Testperson explizit nach einem Heil- und Kostenplan für die Basissanierung verlangt. Folgende Untersuchungskriterien gemäß §18 ZÄG wurden erhoben:

Beratung und Aufklärung:

Diagnose
Geplanter Behandlungsablauf
Risiken der Behandlung
Alternativen der/zur Behandlung
Kosten der Behandlung
Folgen der Behandlung
Folgen des Unterbleibens der Behandlung

Voraussichtliche Kostenübernahme durch Sozialversicherung:

In welcher Höhe ist eine Kostenübernahme zu erwarten.

Schriftlicher Heil- und Kostenplan:  

Wesentliche Kosten werden überschritten; wenn nicht vorgelegt, Aufforderung durch den Tester

Aushang der Honorarrichtlinie

Diagnose und Behandlungsablauf

Der Patient wurde in allen Fällen über die Diagnose aufgeklärt und der Behandlungsablauf besprochen. Dabei bewerteten wir allerdings nicht, inwieweit die Diagnose richtig gestellt wurde. Die im Rahmen der Beratung erwartete mündliche Information über die Kosten fiel unterschiedlich aus. Wurde eine Gesamtsumme genannt, haben wir dies akzeptiert, auch wenn die angegebenen Kosten eine erhebliche Spanne aufwiesen. In einem Fall war etwa von einem Betrag zwischen 15.000 und 20.000 Euro die Rede, je nachdem ob eine Prothese, Kronen, Brücken oder Implantate eingesetzt würden.

Kopfrechnen im Behandlungsstuhl

Einige der Ärzte wiesen unseren Patienten darauf hin, dass die Entscheidung, welchem Zahnersatz der Vorzug gegeben werden sollte, erst nach erfolgter Basissanierung gefällt werden könne. Manche Zahnärzte nannten nur Preise für Einzelpositionen. Dies bewerteten wir mit der Note „durchschnittlich“. Um einen Überblick über die Gesamtkosten zu erhalten, hätte der Patient im Behandlungsstuhl nämlich eine kaum zumutbare Kopfrechenarbeit leisten müssen.

Honorare für Beratung: meist moderat

Vier Zahnärzte wiesen unseren Tester nicht darauf hin, dass die Krankenkassen einen Teil der Kosten übernehmen. Insgesamt konnten wir beim Testkriterium Beratung je fünf Mal die Noten „sehr gut“ und „gut“ vergeben. Vier Ärzte erfüllten ihre Aufgabe durchschnittlich, einer weniger zufriedenstellend. In letzteren fünf Ordinationen vermissten wir vor allem Hinweise auf Risiken und Folgen der Behandlung. Bemerkenswert: Sieben der fünfzehn Ärzte stellten die bis zu 30 Minuten dauernde Beratung nicht in Rechnung. Sie scheinen diese als Kundenservice anzusehen. Die Honorare für die Beratung waren mehrheitlich moderat.

Kostenplan meist Fehlanzeige

Die Ausstellung eines laut Zahnärztegesetz bei wesentlichen Kosten (ab 1.281 Euro) vorgeschriebenen Heil- und Kostenplanes hätten wir eigentlich von allen Zahnärzten erwartet. Zumal die Auflistung dem Patienten einen verbindlichen Überblick über die zu erwartende finanzielle Belastung geben und als Entscheidungshilfe – etwa für oder gegen einen Zahnersatz – dienen soll. Doch nur vier Ärzte (Dr. Melitta Herdina, Dr. Kurt Hirsch, DDr. Ronald Ringl und Dr. Alois Gschwandtner) hielten sich an die Vorschrift.

Dr. Hirsch händigte unserem Tester eine getrennte Auflistung für Ober- und Unterkiefer aus. Dabei war die zu erwartende Rückerstattung durch die Krankenkasse jeweils im Detail angeführt (Gesamtkosten 10.801,12 Euro) – ein Kundenservice, der laut Gesetz gar nicht verlangt wird. Der Kostenvoranschlag von Dr. Herdina (8.337 Euro) war sehr genau.

Auffallend hoher Preisnachlass

Der Heil- und Kostenplan von DDr. Ringl fiel wenig differenziert aus und enthielt lediglich drei Positionen. Auf den Kostenvoranschlag in Höhe von 13.420 Euro wurde interessanterweise ohne Intervention des Testers ein Preisnachlass von 3.420 Euro gewährt.

Dr. Gschwandtner erklärte sich zwar bereit, unserem Tester einen Heil- und Kostenplan auszustellen, dieser traf jedoch erst einen Monat später ein, nach zweimaliger telefonischer Urgenz. Der handschriftliche Kostenvoranschlag geht detailliert auf den vorgesehenen Zahnersatz ein, enthält allerdings keinen Hinweis auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Die in Rechnung gestellten Kosten von 40 Euro würden, so der Arzt, bei Ausführen der Sanierung gutgeschrieben. Sieben Zahnärzte kündigten an, dass sie den Heil- und Kostenplan erst nach Abschluss der Basisversorgung erstellen würden. Die Bitte unseres Testers, dies bereits für die Basissanierung zu tun, wurde durchwegs abgelehnt. - Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Zahnärzte finden Sie links oben unter "Getestete Zahnärzte: Einzelbewertung".

Honorarrichtlinien nirgends ausgehängt

Die Begründungen dafür reichten von „zu zeitaufwendig“ bis zu „das werden Sie sich schon leisten können“. Interessant in diesem Zusammenhang auch der Hinweis eines Arztes, der meinte, er stelle keinen Kostenvoranschlag aus, da er dem Patienten einen Spezialpreis machen werde. Den ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Aushang der Honorarrichtlinien fand unsere Testperson in keiner einzigen Ordination vor

Die getesteten Zahnärzte in der Einzelbewertung

Dr. Melitta Herdina (sehr gut, 90 Punkte)

Dr. Melitta Herdina klärte über die Diagnose (Parodontose, Karies, Beratung bei Zahnärzten: Testsiegerin Dr. Melitta Herdina - Testurteil sehr gut (90 von 100 Punkten) wackelige Zähne, Entzündungsherde) auf und gab einen ausführlichen Einblick in den Behandlungsablauf. Dabei wurde besonders über die Risiken der Behandlung (Implantate, festsitzende Brücken, Wurzelextraktion und Erhalt der Zähne) informiert. Die Ärztin erläuterte ein breites Spektrum an Alternativen und gab eine Einschätzung von Machbarkeit und Sinn der besprochenen Methoden. Die Kosten wurden besprochen und ein schriftlicher Heil- und Kostenplan ausgefolgt .

Dr. Kurt Hirsch (sehr gut, 90 Punkte)

Beratung bei Zahnärzten: Testsieger Dr. Kurt Hirsch - Testurteil sehr gut (90 von 100 Punkten) Dr. Kurt Hirsch klärte über die Diagnose (Parodontose, Karies und Kieferknochenschwund) auf. Er gab einen ausführlichen Einblick in den Behandlungsablauf, informierte über Risiken der Behandlung (Implantate und Rauchen, Knochenaufbau, Entzündungen in der Kieferhöhle) und erläuterte ein breites Spektrum an alternativen Behandlungsmöglichkeiten. Die Kosten wurden sehr detailliert besprochen. Ein schriftlicher Heil- und Kostenplan wurde dem Tester ohne Nachfrage (für Ober- und Unterkiefer getrennt) erstellt und mitgegeben. Darin ist der voraussichtliche Kassenanteil ausgewiesen.

DDr. Ronald Ringl (sehr gut, 84 Punkte)

DDr. Ronald Ringl klärte über die Diagnose (Parodontose, Karies und Eiterherde) auf. Beratung bei Zahnärzten: Dr. Ronald Ringl - Testurteil sehr gut (90 von 100 Punkten) Er gab einen besonders detaillierten Einblick in den Behandlungsablauf und informierte über Risiken der Behandlung (Implantate und Rauchen, lange Brücken). Dr. Ringl erläuterte ein breites Spektrum an Alternativen. Lediglich auf die Folgen der Behandlung wurde nicht eingegangen. Ein Heil- und Kostenplan wurde ohne Nachfrage ausgehändigt. Dieser war allerdings nicht sehr detailliert und wies nur drei Positionen auf. Auffällig war ein hoher Rabatt von zirka 25 Prozent (3.420 Euro).

Dr. Wolfgang Pfusterschmied (gut, 60 Punkte)

Dr. Pfusterschmied klärte über die Diagnose (Parodontose, Karies, Kieferknochenschwund und Eiterherde) auf. Er gab Einblick in den Behandlungsablauf und informierte über Risiken der Behandlung. Weiters erläuterte er ein breites Spektrum an Alternativen für jeden Teilbereich mit dazugehörigen Kosten. Auf die Folgen der Behandlung und die Konsequenzen bei Unterlassung wurde hingewiesen. Ein Heil- und Kostenplan wurde nicht ausgehändigt. Auf Nachfrage erfuhr der Tester, dass rund 80 Prozent der Kosten für die besprochenen Sanierungsmaßnahmen von der Krankenkasse übernommen würden. Ein Kostenvoranschlag für den Zahnersatz wurde bei Ausführung des Zahnersatz in Aussicht gestellt. Unser Tester fühlte sich etwas überrumpelt, als ihm der Zahnarzt, ohne dass er es verlangt hatte, die Kante eines Zahnes abschliff. Für den Eingriff wurden elf Euro in Rechnung gestellt.

Dr. Alois Gschwandtner (durchschnittlich, 53 Punkte)

Dr. Gschwandtner erläuterte die Diagnose (Karies, Parodontose) sowie den geplanten Behandlungsablauf. Behandlungsalternativen wurden diskutiert. Auf Risiken der Behandlung wurde nicht eingegangen. Die zu erwartende Kostenübernahme durch die Krankenkasse wurde nicht erwähnt und kein Heil- und Kostenplan ausgestellt. Auf Nachfrage teilte die Ordinationshilfe mit, dass dieser kostenpflichtig sei (20 Euro), die Erstellung dauere eine Woche. Der Betrag würde bei der Ausführung der Sanierung rückerstattet. Bei einer weiteren telefonischen Nachfrage wurden für den Kostenvoranschlag 40 Euro verlangt, zudem hätte dieser persönlich in der Ordination abgeholt werden müssen. Einen Monat nach dem Besuch erhielt unsere Testperson den Kostenvoranschlag per Post zugesandt.

Dr. Robert Celar (durchschnittlich, 51 Punkte)

Dr. Celar klärte sehr ausführlich über die Diagnose (Karies, Eiterherde, Füllungen defekt) auf. Er gab einen Einblick in den Behandlungsablauf, informierte über Risiken der Behandlung und zeigte eine Behandlungsalternative auf. Der Tester wurde zwar auf die Folgen der Behandlung hingewiesen, nicht jedoch auf die Konsequenzen, wenn diese unterbliebe. Ein Heil- und Kostenplan wurde nicht ausgehändigt, jedoch nach Ende der Basissanierung in Aussicht gestellt.

OMR Dr. Karl Herbert Biowski (durchschnittlich, 49 Punkte)

Dr. Biowski klärte über die Diagnose (Karies, Eiterherde) auf, gab einen Einblick in den Behandlungsablauf und erläuterte Behandlungsalternativen. Eine Aufklärung über die Behandlungsrisiken erfolgte nicht, allerdings wurde der Patient auf die Folgen hingewiesen, falls eine Behandlung unterbliebe. Ein Heil- und Kostenplan wurde mit der Begründung verweigert, ein schriftlicher Kostenvoranschlag nähme zu viel Zeit in Anspruch. Allerdings wurde mündlich eine Gesamtsumme für den Eingriff genannt.

Dr. Christian Negrin (durchschnittlich, 49 Punkte)

Dr. Negrin klärte über die Diagnose (Karies, Eiterherde und Parodontose) auf, gab einen Einblick in den Behandlungsablauf und erläuterte Behandlungsalternativen. Der Arzt erläuterte, welche Konsequenzen drohten, wenn der Eingriff nicht ausgeführt würde. Auf Risiken und Folgen der Behandlung wurde allerdings nicht hingewiesen. Zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen konnte er keine genauen Angaben machen. Ein Heil- und Kostenplan für den Zahnersatz wurde nicht ausgehändigt, allerdings nach Ende der Basisbehandlung in Aussicht gestellt.

Dr. Andrzej Szews (durchschnittlich, 49 Punkte)

Dr. Szews klärte über die Diagnose (Karies, Eiterherde) auf, gab einen Einblick in den Behandlungsablauf, nannte Behandlungsalternativen und klärte über die Risiken des Eingriffs auf. Auf die Folgen der Behandlung und die Konsequenzen, wenn diese unterbliebe, wurde nicht hingewiesen. Unserem Tester wurde mit der Begründung des Arztes, er stehe unter großem Zeitdruck, kein Heil- und Kostenplan ausgehändigt. Ein Kostenvoranschlag für den Zahnersatz würde später im Behandlungsverlauf erstellt. Gegen den Protest unserer Testperson – sie hatte ein aktuelles Panoramaröntgenbild dabei – wurden zwei Einzelröntgen angefertigt, die jedoch nicht in Rechnung gestellt wurden.

Dr. Gabor Papp (durchschnittlich, 43 Punkte)

Dr. Papp klärte über die Diagnose auf, gab einen Einblick in den Behandlungsablauf, nannte Behandlungsalternativen und die zu erwartenden Kosten. Über Risiken der Behandlung wurde nicht informiert. Auf die Konsequenzen der Behandlung und bei Unterlassen derselben wurde nicht eingegangen. Die Übernahme der Sanierungskosten durch die Krankenkassen wurde mit 50 Prozent in Aussicht gestellt. Ein Heil- und Kostenplan wurde nicht ausgestellt. Auf Nachfrage erfuhr unser Tester, dass dies zu aufwendig sei.

Dr. Peter Reinhart (weniger zufriedenstellend, 37 Punkte)

Dr. Reinhart klärte über die Diagnose auf, gab einen Einblick in den Behandlungsablauf, nannte jedoch weder Behandlungsalternativen noch informierte er über mögliche Risiken. Ebenso wenig wurden die Folgen der Behandlung sowie die Konsequenzen bei Nichtbehandlung angesprochen. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse wurde mit 50 Prozent angegeben. Ein Heil- und Kostenplan werde, so der Arzt, erst ausgehändigt, wenn sich der Patient zur Behandlung entschieden hätte und die Basissanierung abgeschlossen sei.

Dr. Nikolae Barsan (weniger zufriedenstellend, 34 Punkte)

Dr. Barsan klärte über die Diagnose (Parodontose, Karies) auf und gab einen kurzen Überblick über den Behandlungsablauf. Behandlungsrisiken oder Behandlungsalternativen wurden nicht erwähnt. Die zu erwartenden Kosten wurden nur mit dem Einzelpreis pro Krone erwähnt, mit welcher Gesamtbelastung zu rechnen sei, blieb offen. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse wurde zwar angesprochen, Genaueres wusste der Arzt jedoch nicht. Ein Heil- und Kostenplan wurde nicht ausgehändigt. Auf Nachfrage meinte der Arzt, das sei nicht möglich, da er einen „Spezialpreis“ für die Kronen angegeben hätte.

Dr. Allan Krupka (weniger zufriedenstellend, 34 Punkte)

Dr Krupka stellte bei unserem Tester aufgrund fehlender Mundhygiene einen schlechten Allgemeinzustand der Zähne fest. Nach Analyse des Röntgenbildes meinte er, dass eine genauere Analyse sinnlos sei und erst erfolgen würde, wenn der Patient auf die Behandlungsmethode eingehe. Der Behandlungsablauf und die Risiken des Eingriffs wurden beschrieben. Die zu erwartenden Kosten wurden mit 15.000 bis 20.000 Euro beziffert. Mögliche Folgen der Behandlung wurden nicht erwähnt, allerdings ging der Arzt auf die Konsequenzen beim Ausbleiben der Behandlung ein. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse wurde nicht angesprochen. Ein Kostenvoranschlag würde erst nach Basissanierung oder bei Behandlungsbeginn erstellt. Der Zahnarzt machte zudem deutlich, dass eine Behandlung nur dann erfolgen könne, wenn sich der Patient mit seiner Behandlungsphilosophie einverstanden erkläre.

Dr. Erwin Achter (weniger zufriedenstellend, 26 Punkte)

Dr. Achter stellte die Diagnose und erläuterte Behandlungsablauf sowie mögliche Alternativen. Risiken und Folgen der Behandlung wurden nicht erwähnt, allerdings sprach der Arzt Konsequenzen bei Ausbleiben der Behandlung an. Die Kosten wurden vage angegeben. Auf die zu erwartende Kostenübernahme durch die Krankenkasse angesprochen meinte der Arzt: „Das werden Sie sich schon leisten können.“ Ein schriftlicher Heil- und Kostenplan für die Basissanierung wurde mit der Begründung verwehrt, die anfallenden Kosten seien zu geringfügig. Ein Kostenplan für den Zahnersatz sollte später erstellt werden.

Dr. Monika Tschalakow (wenig zufriedenstellend, 20 Punkte)

Dr. Tschalakow stellte die Diagnose, schilderte den Behandlungsablauf und nannte Alternativen zur Behandlung. Risiken, die Folgen der Behandlung sowie die Konsequenzen bei Nichtbehandlung wurden nicht angesprochen. Zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse erhielt der Tester keine Auskunft. Ein Kostenplan wurde mit der Begründung, sie hätte dafür keine Zeit, nicht ausgestellt. Die Ärztin verwies den Tester an einen anderen Arzt, da sie selbst bald in Pension gehe.

Zahnärztegesetz – ZÄG § 18

(1) Angehörige des zahnärztlichen Berufs haben die in ihre zahnärztliche Beratung und Behandlung übernommenen Personen oder deren gesetzliche Vertreter/Vertreterinnen insbesondere über die Diagnose, den geplanten Behandlungsablauf, die Risiken der zahnärztlichen Behandlung, die Alternativen der bzw. zur zahnärztlichen Behandlung, die Kosten der zahnärztlichen Behandlung und die Folgen der zahnärztlichen Behandlung sowie eines Unterbleibens dieser Behandlung aufzuklären.

(2) Im Rahmen der Aufklärung über die Kosten der Behandlung ist insbesondere auch darüber zu informieren, welche Behandlungskosten von dem entsprechenden inländischen Träger der Sozialversicherung beziehungsweise der Krankenfürsorge voraussichtlich übernommen werden und welche vom/von der Patienten/Patientin zu tragen sind.

(3) Die Aufklärung über die vom/von der Patienten/ Patientin zu tragenden Kosten der Behandlung hat in Form eines schriftlichen Heil- und Kostenplans zu erfolgen, sofern im Hinblick auf die Art und den Umfang der Behandlung wesentliche Kosten anfallen, die Kosten die in den Autonomen Honorar-Richtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer festgelegte Honorarhöhe übersteigen oder dies der/die Patient/Patientin verlangt.

(4) Wesentliche Kosten im Sinne des Abs. 3 Z 1 sind 70 % der von Statistik Austria gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen laut ESVG 95 ermittelten Nettolöhne und Gehälter, nominell, monatlich je Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin. Die Österreichische Zahnärztekammer hat die wesentlichen Kosten bis 1. Oktober eines jeden Jahres durch Verordnung bekannt zu geben.

(5) Angehörige des zahnärztlichen Berufs haben die Inhalte der Autonomen Honorar-Richtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer sowie der Verordnung gemäß Abs. 4 in einer für die Patienten/ Patientinnen leicht ersichtlichen Form zugänglich zu machen.

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Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar [ Reden ist Silber, schweigen ist Gold ]

"Kottan ermittelt" 

Nach Erscheinen unseres Artikels schrieben Vertreter der Zahnärzteschaft drei Artikeln, zwei im Kammer-Magazin "Österreichische Zahnarztzeitung" (ÖZZ) und einem in der "Zahn-Krone". Dabei handelt es sich gewissermaßen um Stellungnahmen zu unseren Test, gerichtet an die Zahnärzteschaft. Wir halten die Stellungnahmen von Funktionären nach solchen Tests generell für sehr aufschlussreich und haben die wichtigsten Passagen wörtlich zitiert.

In einem Artikel mit dem Titel "Kottan ermittelt" schreibt DDr. Claudius Ratschew (Vizepräsident des Zahnärztlichen Interessensverbandes):

Titel: „VKI bis auf die Knochen blamiert.“

"Wir kennen diese Vorgangsweise ja schon länger von den lächerlichen „Ärzterankings“ diverser bunter Revolverblatteln, von denen wir alle wissen, wie sie in Wahrheit zustande kommen und die daher ohnedies niemand ernst nimmt."

"Zu diesem Behufe wurde als verd(r)eckter Ermittler ein Test-Privatpatient mit einem völlig desolaten Lückengebiss [ … ] auf Streife geschickt."

„ [...] die tolpatschige Einsatztruppe […] der „Verein für Konsumenteninformation“, kurz VKI genannt.“

"Besondere Bedeutung wurde dabei kurioserweise dem Umstand beigemessen, ob in der Ordination die Autonomen Honorarrichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer und die Grenzwertverordnung an der Wand hängen. Eine Forderung übrigens, die im Zahnärztegesetz in dieser Form nicht existiert."

"Der §18 ZÄG sieht vor, dass die Autonomen Honorarrichtlinien und die Grenzwertverordnung dem Patienten in „leicht ersichtlicher Form zugänglich zu machen sind“. Es steht hingegen nirgendwo, dass man damit die Praxis tapezieren muss. […] Eine Arztpraxis ist im übrigen kein Frisiersalon, wo man für jedermann verständlich aushängen kann, was ein (Minister) Haarschnitt kostet, gibt es doch keine zwei gleichen Patienten und daher auch keine zwei gleichen Behandlungen. […] Jemand, der zum Zahnarzt geht, hat nämlich, wie wir wissen, ganz andere Anliegen und ganz andere Sorgen. Daher denke ich übrigens auch weiterhin nicht im Traum daran, diesen Staubfänger auch noch an die Wand zu nageln."

"Alle getesteten Zahnärztinnen und Zahnärzte haben sich nämlich in vorbildlicher Weise sehr viel Zeit für den Testpatienten genommen und sie haben entweder nur ein sehr bescheidenes oder auch gar kein Honorar dafür verrechnet. Sie haben den Patienten vorbildlich untersucht, sie haben ihn vorbildlich beraten und sie haben ihn vorbildlich über die geplante Therapie aufgeklärt."

"Ein allfälliger Verstoß [...]  fiele einzig und allein in die Kompetenz des Gesundheitsministeriums [...]"

„Um aber doch noch irgendwie künstlich den erwünschten Skandal konstruieren zu können, wurde aus der Tatsache, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen sofort einen Heilkostenplan erstellt haben und dass in keiner einzigen Ordination die Autonomen Honorarrichtlinien und die Grenzwertverordnung an der Wand hingen, ein mediales Drama inszeniert.“

"Die Kosten für eine derart umfangreiche Sanierung in zahlreichen Schritten, die aufeinander aufbauen, kann wohl niemand zu Beginn exakt voraussagen. Das ist eben nur in Etappen möglich."

„Die große Blamage war es allerdings nicht für uns, sondern für den Sozialminister und den VKI.“

Quelle:  Österreichische Zahnärzte-Zeitung (ÖZZ) 4/2008

  "Beratung bei ZahnärztInnen ist nicht lückenhaft"   

In einem Artikel mit dem Titel "Beratung bei ZahnärztInnen ist nicht lückenhaft" schrieb Dr. Erwin Senoner (Vizepräsident der Österreichischen Zahnärztekammer ) als Reaktion auf diesen Test, wir zitieren wörtlich:  

„Bisher haben sich lediglich einzelne Sensationsmedien einer solchen Vorgangsweise bedient.“

 „Die Testergebnisse der Zeitschrift „Konsument“ sind in keiner Weise für den zahnärztlichen Berufsstand repräsentativ weil von über 4.500 österreichischen Zahnärzten lediglich 15 (= 0,33 %) mit Ordinationen in Wien getestet und das Sample lediglich nach dem Zufallsprinzip zusammengestellt wurde.“

 „Die Tests selbst haben größtenteils für die Zahnärzte höchst erfreuliche Resultate gebracht. So erfolgte in allen getesteten Ordinationen eine zeitlich intensive Beratung der PatientInnen zu höchst moderaten Preisen bzw. kostenlos und eine umfangreiche Aufklärung über die Art der Behandlungen, mögliche Behandlungsalternativen und Risiken.“  

„Offensichtlich waren diese positiven Resultate nicht wirklich erwünscht, daher wurde bei der Aufmachung in den Mittelpunkt gestellt, dass nicht immer schriftliche Heil- und Kostenpläne erstellt wurden und das Formalerfordernis der Aushängung der Autonomen Honorarrichtlinien und der Grenzwertverordnung nicht erfüllt wurde.“  

Quelle: Österreichische Zahnärzte-Zeitung (ÖZZ) 4/2008

„Schwindler unterwegs“

In einem Artikel mit dem Titel "Schwindler unterwegs" schrieb DDr. Hannes Westermayer (Präsident der
Österreichischen Zahnärztekammer) als Reaktion auf diesen Test, wir zitieren wörtlich:

"Ein anonymer, so genannter Testpatient schwindelt dem Behandler irgendwelche Leiden vor und stiehlt ihm seine kostbare Zeit, die der Arzt besser für die ehrlichen Patienten, die Hilfe suchen, aufwenden hätte können.

„Das Besondere in diesem Fall war, dass nicht Sensationsmedien die Ursache dieses Schwindels waren, sondern der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit Unterstützung des Sozialministers.“

„Wie wenig den Betreibern an sachlicher Information gelegen ist, war schon daran zu erkennen, dass der erste Weg des Vereins für Konsumenteninformation nicht zu den zuständigen Stellen, sondern zum ORF führte, der sofort versuchte, eine kritische Sensationssendung daraus zu machen.“

„Auch sonst waren die Mängel des Tests nicht zu übersehen: Naturgemäß konnte er keine Aussage über die Qualität der Behandlung liefern.“

„Noch eine ganze Reihe weiterer Faktoren lässt den Verdacht aufkommen, dass der VKI offenbar recht seltsame Vorstellungen von den wirklichen Bedürfnissen der Bevölkerung besitzt. Denn ob aushangspflichtige Gesetze in der Ordination liegen oder hängen, ist dem normalen Bürger herzlich egal.“

„Schaden genommen hat letzendlich nur die Glaubwürdigkeit des Vereins für Konsumenteninformation.“

Quelle: Zahn Krone 3/2008

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