Verschreibung kostet 10 Euro und mehr
Verhütungsmittel wie Pille oder Evra-Pflaster (siehe dazu: Weitere Artikel - " Verhütungspflaster 11/2003 ") sind nur auf Rezept erhältlich. So ein Rezept gilt nur dreimal oder sechs Monate. Damit soll sichergestellt werden, dass hormonell wirksame Medikamente nur unter ärztlicher Kontrolle eingesetzt werden. In letzter Zeit erreichten uns Beschwerden von Patientinnen: In gynäkologischen Ordinationen werden 10 Euro und mehr verlangt, wenn nur das Rezept ausgestellt und Ärztin oder Arzt gar nicht konsultiert wird: „Ein Rezept ausstellen ist doch keine Arbeit!“ Rechtlich geht dies allerdings in Ordnung. Da die Krankenkasse die Kosten für Verhütungsmittel nicht übernimmt, ist der Besuch der Ordination zwecks Pillenrezept zwangsläufig „privat“ und als solcher zu honorieren. Auch ist der Aufwand doch etwas mehr als nur ein Handgriff: Die Verschreibung muss dokumentiert und gespeichert werden, auch die Nebenkosten für die Ordination fließen in die Kalkulation mit ein. Tipp: Fragen Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Auch Allgemeinmediziner dürfen solche Rezepte ausstellen. Und vielleicht tut Ihr Hausarzt das sogar ohne Honorar.