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Wertpapierkauf - Beim Onlinebroker

Bei einem Onlinebroker gab ich taggleich eine Verkaufs- und eine Kauforder für Investmentfonds und nahm an, dass der Verkaufserlös für den Kauf der neuen Fonds herangezogen würde.

Das war jedoch leider nicht der Fall und ich musste wegen der Zeitdifferenz drei Tage Sollzinsen zahlen. Wurde hier korrekt gehandelt?

Zeitverzögerung bei Verkäufen

Ja, leider ist die se Vorgangsweise üblich und durch die Geschäftsbedingungen gedeckt. Bei Käufen erfolgt generell eine sofortige Abrechnung. Bei Verkäufen hingegen wird die Abrechnung verzögert durchgeführt, um die Liquidität des Fonds zu gewährleisten.

Bei Online-Aufträgen solle man daher zwischen Verkauf- und Kauforder zwei, besser drei Tage verstreichen lassen, um Sollzinsen zu vermeiden. Bei Onlinebrokern gibt es keine Beratung, man muss selbst auf diese Zeitdifferenz achten. Bei herkömmlichen Depots übernimmt dies meist der Bankberater.

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