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U-Bahn-Unfall - Wiener Linien

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

U-Bahn-Unfall. Die Wiener Linien haften, wenn der Fahrer einen eingeklemmten Fahrgast nicht sieht. Dies ist kein unabwendbares Ereignis und wäre mit wirksamen Sicherheitsmaßnahmen zu verhindern.

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