Verboten
Ja. Schon seit 1. März 1997. Der Paragraph 168a des Strafgesetzbuches definiert ein Pyramidenspiel als „Gewinnerwartungssystem, dessen Teilnehmern gegen Einsatz ein Vermögensvorteil unter der Bedingung in Aussicht gestellt wird, dass diesem ... System unter den gleichen Bedingungen weitere Teilnehmer zugeführt werden und bei dem die Erlangung des Vermögensvorteils ganz oder teilweise vom bedingungsgemäßen Verhalten weiterer Teilnehmer abhängt.“
Bis drei Jahre Gefängnis
Um ein Pyramidenspiel handelt es sich demnach, wenn ständig weitere Neueinsteiger angeworben werden müssen, weil sonst die „Pyramide“ zusammenbricht. Wer ein solches Spiel in Gang setzt oder gewerbsmäßig verbreitet, dem drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren.