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Private Zahnarzthonorare - Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Patienten müssen viele zahnärztliche Leistungen selbst bezahlen, können aber oft nur schwer abschätzen, ob ihr Zahnarzt billig oder teuer ist. Wir haben die Honorare für zahlreiche zahnärztliche Privatleistungen erhoben.

Beispiel 1 – Schweiz: „Zahnärzte halten nicht viel von Transparenz“, schrieb im Sommer 2004 das Schweizer Konsumentenmagazin „K-tipp“. Seit 1.6.2004 müssen die Schweizer Zahnärzte ihre Preisinformation „leicht zugänglich und gut lesbar“ publik machen. „K-tipp“-Stichproben zeigten, dass über drei Viertel nichts offen gelegt hatten. Die häufigsten Begründungen der Zahnärzte: 1. „Bin noch nicht dazugekommen“, 2. „Patienten können mich fragen“ und 3. die Schweizer Ärztekammer habe gemeint, die Regelung gelte noch nicht.

Uni-Zahnkliniken: Schweigen im Wald

Beispiel 2 – Österreichs Universitätszahnkliniken, sie bilden die zukünftigen Zahnärzte aus und behandeln viele Patienten: Was bezahlen Patienten für Inlays, Kronen, Brücken, Parodontalbehandlung etc. an den drei Uni-Zahnkliniken in Wien, Graz und Innsbruck? Ein Uni-Mitarbeiter, den wir im Frühjahr 2004 auf unser Vorhaben ansprachen, meinte vielsagend: „Na, da wünsche ich Ihnen viel Glück.“ Wir schrieben an die Vorstände der drei Universitätszahnkliniken Watzek, Bratschko und Kulmer einen offiziellen Brief (Unterschrift des Chefredakteurs), erklärten das Vorhaben, beschrieben unsere bisherige Berichterstattung und baten sie um die Honorarliste ihrer Klinik. Wir erhielten nichts – keine Liste, keine Antwort, keine Entschuldigung, keine Begründung, nichts. Reden ist Silber, schweigen ist Gold. Als wir die Homepages der drei Kliniken durchsuchten, fanden wir gleich auf der Startseite zwar sofort Namen und Fotos der Klinik-Vorstände aber kaum Patienteninformationen und natürlich kein Honorarverzeichnis (Stand September 2004).

Widersprüchliche Informationen

Beispiel 3 – Preislisten in der Ordination: Warum, wollten wir wissen, haben Österreichs Zahnärzte die Honorare für ihre Leistungen nicht in der Ordination aufgehängt? Erstes Argument: „Die Patienten können“, erklärten uns einige Zahnärzte, „mit den Preisen ja nicht viel anfangen.“ Zweites Argument: „Der Preis sagt ja nicht, welche Qualität dahinter steckt.“ Drittes Argument: Es sei vor der Behandlung nicht genau abzuschätzen, wie umfangreich sie wird. Ein Zahnarzt meinte auf unser Ansinnen: „Sie meinen eine Liste wie“ – Schrecksekunde – „bei den Friseuren?" Ein anderer bat uns: "Ich bitt’ sie, schreiben’s Honorar- und nicht Preisliste!“

Ein Funktionär der Kurie der Zahnärzte erklärte 2003: „... wir dürfen die Preise nicht aushängen.“ Als wir 2004 die Kurie der Zahnärzte in der Ärztekammer schriftlich baten, uns den Text jener rechtlichen Basis (Gesetz, Verordnung, Richtlinie) zuzuschicken, die es den Zahnärzten verbiete, ihre Honorarlisten im Wartezimmer aufzuhängen, erhielten wir: nichts – keine Antwort, keine Entschuldigung, keine Begründung, nichts. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. „Die Vorschrift“, erklärte ein Zahnarzt, der uns seit Jahren bei den Recherchen unterstützt, „gibt es wahrscheinlich gar nicht. Also ich kenne sie nicht.“

Ärzte dürfen nun mehr werben

Die Zurückhaltung ist unnötig. Seit Frühjahr 2004 dürfen Zahnärzte offiziell offener über ihre Honorare informieren. Die neue Werberichtlinie „Arzt und Öffentlichkeit“ der Ärztekammer verbietet „Selbstanpreisung der eigenen Person oder Leistungen durch aufdringliche bzw. marktschreierische Darstellung; Werbung für Arzneimittel, Heilbehelfe und sonstige medizinische Produkte sowie für deren Hersteller und Vertreiber.“ Unaufdringliche Preisinformation sollte also erlaubt sein (siehe "Arzt und Öffentlichkeit" links oben). 

Beim Geld hört sich der Spaß auf

Drei Beispiele – ein Problem: Wenn schon die „Konsument“-Redaktion bei Recherchen ignoriert wird, was müssen dann einzelne Patienten erleben? Viele österreichische Zahnärzte – und das ist unser Eindruck nach monatelanger Recherche – tun sich schwer mit der Preistransparenz. Unter Preistransparenz verstehen wir ausreichende und verständliche Information über die Kosten vor der Behandlung und eine klare und für den zahlenden Patienten verständliche Rechnung nach der Behandlung.

Beratung braucht Zeit und Zeit ist Geld

Es gibt aber auch die andere Seite, die Zahnärzte, die in der Ordination die Honorare aushängen. Es gibt durchaus Zahnärzte, die die Patienten vor der Behandlung verständlich über Umfang, Qualität, mögliche Komplikationen und Honorar informieren – auch am Telefon. Die übergroße Mehrheit sind sie in Österreich unseren Recherchen nach nicht. Beratung braucht Zeit, und Zeit ist Geld. Zahnärzte mit eigener Ordination sind Unternehmer und dürfen für private zahnärztliche Leistungen das Honorar frei bestimmen. So gibt es zwar Richttarife (siehe Tabellen), "das Recht der freien Vereinbarung der Honorare" wird dadurch aber "nicht  berührt". Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sollte ein niedergelassener Zahnarzt nach Kalkulationen der Ärztekammer pro Stunde einen Umsatz von etwa 200 Euro erwirtschaften. Gründliche Erklärungen zu Preis und Qualität können da schon unter den Tisch fallen. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Programmierte Missverständnisse

Auch Standesbewusstsein, Psychologie, Kommunikation und Arbeitsteilung spielen bei der Information über die Kosten eine wichtige Rolle. Viele Zahnärzte delegieren Inkasso und Honorar-Informationen gern an die Assistentin und beschränken sich auf die Behandlung. In dem Dreieck Patient, Zahnarztassistentin, Arzt (Telefon, Vorzimmer, Behandlungsstuhl) kann es leicht zu Missverständnissen kommen. Honorarstreitereien gehören zu den größten Brocken bei den Schlichtungsstellen. Manche Patienten gehen bei Honorarärger zu einem anderen Zahnarzt, einige  füttern ihren Rechtsanwalt, und viele stranden in Ungarn. Einen guten Zahnarzt erkennen Sie unter anderem daran, wie verständlich er bzw. sie über die Kosten informiert.

Keine Ahnung über eigene Preise

Gar nicht selten stellten wir bei den Recherchen fest, dass Zahnärzte nicht wissen, wie viel sie von ihren Patienten für bestimmte Leistungen verlangen („Marianne, bitte drucken’s mir die Liste aus“). Wie sollen Zahnärzte ihren Patienten die Kosten der Behandlung erklären, wenn sie sie selbst nicht im Kopf haben? Andere kritzeln schwer lesbare Zahlen und unverständliche medizinische Abkürzungen auf vier mal vier Zentimeter große Kaszettel ... Die darf der Patient zu Hause enträtseln.

Auch Patienten machen Fehler

Andererseits: Es gibt natürlich auch Patienten, die problemlos viel Geld für Alufelgen und Fernreisen ausgeben, hingegen über Jahre ihre Zähne vernachlässigen, dann aber – Geiz ist geil – wutentbrannt den Zahnarzt wechseln, bloß weil ein anderer die Krone um hundert Euro billiger anbietet. Durch Preisschlachten im Supermarkt verwöhnt, suchen viele Patienten auch in der Medizin in erster Linie den niedrigsten Preis. Klug ist das nicht, verständlich ist es doch: Denn eine mittlere Zahnsanierung kostet inzwischen einige Monatsgehälter. Ob eine Behandlung billig oder teuer ist, wissen Patienten sofort. Die Qualitätsunterschiede bei zahnärztlichen Leistungen können von sich aus nur ganz wenige Patienten abschätzen.

Höhere Qualität erklären lassen

Unser Tipp: Sollte Ihr Zahnarzt den höheren Preis mit Qualität rechtfertigen, lassen Sie sich den Qualitätsunterschied im Detail erklären. Wie sieht die absolute Billigversorgung aus? Und wie sieht die Luxusvariante aus, die noch wesentlich teurer ist als die, die Ihnen eben angeboten wurde? Manche Ärzte schasseln ihre Patienten bei solchen Fragen mit einem „Bei mir gibt’s nur Qualität!“ ab. Gute Ärzte hingegen blühen bei so einer Frage auf, weil sie endlich die Gelegenheit haben, die gehobene Qualität der eigenen Arbeit ins rechte Licht zu rücken. Aber eines ist klar: Ärzte haben eine qualifizierte und lange Ausbildung. Die Zeit, die Ihnen ein Arzt oder eine Ärztin widmet, müssen Sie als Patient in irgendeiner Form bezahlen.

Unterschiedliche Leistungen

Wir haben in dieser Marktübersicht nur die Honorare und hier vor allem die Honorare für private zahnärztliche Leistungen erhoben. Welche Leistung und welche Qualität hinter diesen Beträgen stecken, konnten wir nicht klären. Für die bisweilen atemberaubenden Preisunterschiede gibt es verschiedene Erklärungen:

Erklärung 1: Es liegt am unterschiedlichen Umfang. Manche Ärzte fassen mehrere Teilleistungen zu einem Titel, einer Bezeichnung zusammen, die andere Zahärzte extra und einzeln aufschlüsseln. Beide verwenden dieselbe Bezeichnung, doch dahinter stecken deutlich unterschiedliche Leistungen und - hoffentlich - deutlich unterschiedliche Honorare. Das sind dann die berühmten Äpfel, die der Patient dann nicht mit Birnen vergleichen darf.

Unterschiedliche Qualität

Erklärung 2: Es liegt an der Qualität. Anzug ist nicht gleich Anzug und Krone nicht gleich Krone. Die eine Krone hat eine weiche, eher stumpfe Kunststoffoberfläche, die sich nach einigen Monaten verfärbt, eine 0815-Form, die vielleicht nicht optimal zu den Nachbarzähnen passt und bei der die Zahnzwischenräume schlecht zu reinigen sind und einen Kern aus Nicht-Edelmetall (NEM). Die andere Krone passt in der Form perfekt zu den Nachbarzähnen, hat eine individuelle und passende Farbe, schimmernden Glanz; sie weist einen stufenlos-glatten Übergang zum Zahnstumpf auf (minimaler Randspalt), beleidigt weder Zahnfleisch noch Zunge und auch nicht die Nachbarzähne und hat – z.B. – einen hochgoldhaltigen Innenteil. In diesem Fall braucht es wahrscheinlich mehrere Sitzungen, bis die Krone perfekt in die Zahnreihe eingegliedert ist (siehe „Konsument“ 6/1999).

Pauschal oder Einzelleistungen

Erklärung 3: Es liegt an der Berechnung: Manche Ordinationen verrechnen Pauschalbeträge, verdienen bei dem einen Patienten viel und zahlen bei anderen drauf. Andere verrechnen die Arbeit pro Zahn, pro Quadrant (halber Kiefer), und wieder andere verrechnen ihre Leistung nach zeitlich nicht definierten Sitzungen oder streng nach Zeiteinheit (Minuten, Stunden).

Erklärung 4: Es liegt an Kosten, die in der Ordination anfallen – an den den hohen oder niedrigen. Bei manchen Zahnärzten resultieren hohe Honorare z.B. aus steigenden Lohnkosten, hohen Mieten und Betriebskosten, aus teuren High-Tech-Apparaten, ruinösen Fortbildungen und deftigen Kreditrückzahlungen. Bei manchen Zahnärzten fallen diese Kosten geringer aus, weil die Ordination schon vom Vater abgezahlt wurde. Stichwort Lohnkosten: Zahnarztassistentinnen verdienen wenig. Der Kollektivvertrag sieht für Ordinationshilfen im zehnten Berufsjahr ein monatliches Mindestgehalt von 1082 Euro brutto vor (Stand 2002; Quelle: ÖZZ - Österreichische Zahnärztezeitung; 6/2002, S. 29). Nach 18 Berufsjahren sind es 1270 Euro (Stand 2002).

Sehr persönliche Faktoren

Erklärung 5: Es liegt (aber da gibt es Gemeinsamkeiten mit anderen Berufsgruppen) direkt an der Person des Zahnarztes bzw. der Zahnärztin. Bei manchen beeinflussen Scheidungsspesen, gehobener Lebensstil, das vermutete höhere Einkommen des Patienten, aber auch sinkende eigene Leistungsfähigkeit (Krankheit) die Honorargestaltung. Auch diese Gründe spielen eine Rolle, sind aber normalerweise kein Thema.

Viel Zeit für wenige Patienten

Erklärung 6: Bei manchen schlägt auch der persönliche Arbeitsstil auf die Privathonorare durch: Einige erwirtschaften mit Kassenpatienten und flotter Arbeit den Grundumsatz der Ordination und nehmen sich für eine kleinere Gruppe von Privatpatienten deutlich mehr Zeit. Diese Privatpatienten zahlen üblicherweise höhere Honorare, erhalten eine Sonderbehandlung, die sie zu schätzen wissen.

Manche Zahnärzte legen den Kassenvertrag ganz zurück und erwirtschaften lieber mit fünf Patienten den Umsatz, den andere mit zehn nicht schaffen. Begründung: „Damit ich die Freude an meiner Arbeit nicht verliere“. Ein Zahnarzt erklärte uns im Gespräch: „Wissen sie, ich kann von den Augen her nicht mehr so lange diese feine Arbeit machen wie früher. Da muss ich eben meinen Umsatz in kürzerer Zeit verdienen.“ Und dann gibt es noch eine Gruppe von Zahnärzten, die Obdachlose, Arme, Asylanten, Aidskranke und Drogensüchtige behandeln, Patienten, für die die Kollegen leider gar keinen Termin im allzuvollen Terminkalender finden können - und das zu einem Bruchteil des üblichen Honorars oder ganz um Gottes Lohn.

Willkommen im freien Markt

Erklärung 7: Das Auseinanderklaffen bei den Honoraren für vergleichbare Leistungen hat aber auch andere, allgemeine wirtschaftliche Gründe. So ist die Zahl der niedergelassenen Zahnärzte in Österreich in den letzten Jahren von 3800 auf über 4000 gestiegen und die Zahngesundheit steigt. Die einen reagieren auf die stärkere Konkurrenz, in dem sie die Preise anheben, die anderen senken sie. Willkommen im freien Markt.

Arbeit war in Ordnung

Ist eine teurere Zahnbehandlung von der Qualität her besser? Der Pressereferent der Zahnärzte, Dr. Günther Knogler, brachte die Sichtweise vieler Zahnärzte markant auf den Punkt: „Zahlst an Dreck, kriegst an Dreck.“ Das stimmt oft, aber nicht immer. Wer viel bezahlt, erhält nicht immer eine Spitzenbehandlung, zumindest berichten uns dies Patienten in Leserbriefen und Anrufen („Konsument“ 10/2004). Medizinische Behandlungen können auch scheitern. „Meine Frau“, so erzählte uns ein „Konsument“-Leser, „erhielt sechs oder acht Implantate, Kosten: 300.000 Schilling, fünf Jahre später war alles vereitert.“ Nach Ansicht eines anderen Zahnarztes, so berichtet der Leser weiter, „sei die Arbeit eigentlich in Ordnung gewesen.“

Unklare Verhältnisse in der Parodontologie  

Für Patienten völlig unübersichtlich sind die Preise in eher neuen Gebieten wie z.B. der Mundhygiene (häufige Bezeichnungen: „Dentalhygiene“, „Prophylaxesitzung“, „Paro-Sitzung“) und Parodontologie. Mundhygiene ist eine professionelle Zahnpflege des weitgehend gesunden Gebisses (sehr empfehlenswert). Die Parodontologie versucht den kranken Zahnhalteapparat (Kieferknochen, Zahnfleisch) zu heilen und Zahnausfall zu verhindern. Sehr oft ist es für den Patienten unklar, welche Leistung hinter welchen Begriffen steht. Hier arbeiten nebeneinander Prophylaxe-Assistentinnen mit kurzer Ausbildung (und schlechter Bezahlung), Dentalhygienikerinnen mit mehrjähriger Ausbildung, Zahnärzte, die sich frisch in den neuen Bereich wagen, und Profis, die sich im Ausland und mit teuren Ausbildungen auf Parodontologie spezialisiert haben. Einige Spezialisten sind, das durften wir mehrfach erleben, sauer, dass auch die weniger qualifizierten Kollegen diese Leistungen anbieten – zu Profi-Honoraren. Auch unter Zahnärzten ein Konfliktthema.

Second Opinion – zweite Meinung

Manche Patienten suchen für umfangreichere Behandlungen die Meinung eines zweiten Arztes (Fachausdruck: Second Opinion); das ist sinnvoll. Wenn der zweite Arzt oder die zweite Ärztin die Unterlagen des ersten Arztes (z.B. Röntgen) kaum nutzt und die eigene Leistung extra verrechnet (z.B. für Beratung, oder in der Kieferorthopädie für das Diagnosepaket), dann sind viele Patienten verärgert: „Hat der Erstuntersucher schlecht gearbeitet?“ „Sind die Unterlagen des ersten Arztes unbrauchbar oder ist der zweite Arzt geldgierig?“ Klar ist, dass jeder Arzt – wie Mechaniker, Programmierer und Friseurinnen – die eigene Arbeit bezahlt haben möchte. Nicht der Befund, nicht der Abdruck und auch nicht das Röntgenbild machen den Preis aus sondern das ärztliche Know-how und die Arbeitszeit. Und diese Leistung ist eben jedes Mal zu bezahlen.

Diagnosepaket in der Kieferorthopädie

Vor jeder kieferorthopädischen Therapie muss es eine gründliche Diagnose geben (Untersuchung, Abdruck, Röntgenbilder ...). Patienten beklagten sich bei uns mehrfach: Ärzte hätten rucki-zucki dieses Diagnosepaket durchführen lassen, ohne sie ausreichend darauf hinzuweisen, dass diese Leistung in jedem Fall zu bezahlen ist (Richttarif: 197 bzw. 296 Euro). Als die Patienten (bzw. deren Eltern) aufgrund der hohen Kosten die Behandlung ablehnten, folgte die Rechnung für das Diagnosepaket. Als ein Patient nicht zahlte („ich forderte eine unverbindliche Beratung und wurde nicht informiert, dass das etwas kostet“), klagte der Arzt und blitzte vor Gericht ab („Konsument“ 5/2002). Er konnte nicht beweisen, dass er den Patienten ausreichend informiert hatte.

Aus diesem Grund legen manche Kieferorthopäden eine Vereinbarung vor, die der Patient unterschreiben muss. Die Kosten für das Diagnosepaket seien zu bezahlen, wenn der Patient die eigentliche Behandlung nicht durchführen lässt. Seriöser wäre es, das Diagnosepaket klar von der Behandlung zu trennen und extra zu verrechnen.

Heil- und Kostenplan - meist umsonst

Für normale Zahnbehandlung ist der Heil- und Kostenplan (Kostenvoranschlag) nicht verbindlich vorgeschrieben und üblicherweise kostenlos Der Zahnarzt kann aber für diese Leistung ein Honorar verlangen, muss das aber dem Patienten unmissverständlich mitteilen. Der Richttarif sieht unter der Position „Zeitaufwand“ (siehe Tabelle) auch ein Entgelt dafür vor. Sonderfall Kieferorthopädie: Hier ist der Heil- und Kostenplan vorgeschrieben und kostet im Schnitt 200 bis 300 Euro.

Äpfel und Birnen

Wenn Sie diese Tabellen und die Honorarinformationen als Grundlage für ein Gespräch mit einem Arzt nehmen, sollten Sie sich wappnen – aus vierzigjähriger Erfahrung wissen wir, dass Betroffene die Aussagen unserer „Konsument“-Artikel und die Daten unserer Tabellen immer wieder in Zweifel ziehen: „Die vergleichen Äpfel mit Birnen“, „das stimmt so nicht“, „bei uns ist das anders“. Unsere Tabellen sind ein Spiegel dessen, wie Zahnärzte ihre Privatleistungen benennen und verrechnen. Immer wieder mussten wir hören: „Die Leistungen von Zahnärzten kann man nicht vergleichen.“ Das ist falsch. Auch ärztliche Leistungen sind vergleichbar. Krankenkassen definieren sehr genau die Leistung, die ein Arzt erbringen muss, um den vertraglich fixierten Kassentarif zu erhalten. Versicherungen beschreiben bei privaten Krankenzusatzversicherungen genau die Leistungen, die ein Arzt erbringen muss, um das vereinbarte Honorar zu erhalten.

Ein häufiger Unsicherheitsfaktor ist der Edelmetallanteil. Viele Zahnärzte nennen in ihren Heil- und Kostenplänen (Kostenvoranschlag) alle Leistungen ohne "Edelmetallanteil". Der Patient weiß dann nicht, um wie viel sich die Rechnung erhöht. Manche arbeiten grundsätzlich nur mit hochwertigen Goldlegierungen, manche nennen fixe Endpreise, die den Goldpreis einschließen. Manche weisen nicht darauf hin, ob der Goldpreis inkludiert ist oder nicht.

Ganz allgemein gilt: Die Goldkosten haben an den Gesamtkosten nur einen kleinen Anteil. Kostenvoranschläge sind meistens ohne Edelmetall, es kommt also üblicherweise noch etwas dazu. Sollte Ihr Kostenvoranschlag unklar sein, müssen Sie in der Ordination nachfragen.

Ein Beispiel: Eine billige Goldlegierung für ein kleines Inlay schlägt beim Zahntechniker mit etwa 15 Euro zu Buche. Eine hochwertige Goldlegierung, auf die sich eine Keramik aufbrennen lässt, verrechnet der Zahntechniker mit etwa 25 Euro pro Gramm. Bei einer großen Krone im Seitenzahnbereich betragen die Edelmetallkosten selten mehr als 70 bis 90 Euro.

Gold ist nicht gleich Gold

Bisweilen fühlen sich Patienten – wie in „Konsument“ 10/2004 berichtet – in die Irre geführt, wenn sie feststellen, dass die "Gold"-Legierung nur wenig Gold enthält. Das Fachwort für Legierungen mit hohem Goldanteil: "hochgoldhaltig". Hochgoldhaltige Legierungen lassen sich im zahntechnischen Labor üblicherweise etwas feiner und genauer verarbeiten als Nicht-Edelmetalllegierungen (Abkürzung: NEM).

Bei Kronen, Brücken und Inlays, bei Zahnregulierungen und Prothesen kommen die Zahntechniker ins Spiel. Sie fertigen die Stücke nach den (hoffentlich genauen) Vorgaben der Zahnärzte an und erhalten einen Teil des Honorars. Allzu viel ist es nicht, sagen die Zahntechniker und verweisen auf zahlreiche Betriebe, die zusperren mussten. Für eine durchschnittliche Krone erhält das Labor üblicherweise zwischen 120 und 180 Euro.

In der Online-Tabelle haben wir die durchschnittlichen Tarife von 14 zahntechnischen Qualitätslabors eingetragen. Diese Angaben können natürlich nach oben oder unten abweichen. Auch unter Zahntechnikern gibt es ein West-Ost-Gefälle. In Vorarlberg erhalten Zahntechniker üblicherweise höhere Tarife als im Burgenland. - Tipp:  Wenn Sie für Zahnersatz einen guten Zahnarzt suchen, fragen Sie einen Zahntechniker.

Früher durften Ärzte in der Öffentlichkeit nur sehr eingeschränkt über ihre Leistungen und Tarife informieren. Eine neue Richtlinie gibt ihnen jetzt mehr Freiheit. Wo die Grenze zwischen erlaubter Information und verbotener Werbung verläuft, ist aber immer noch nicht ganz klar. Das werden in Zukunft die Gerichte klären müssen.

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Gemäß § 53 Abs 4 Ärztegesetz 1998 hat die Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer am 12.12.2003 im Rahmen des 108. Österreichischen Ärztekammertages folgende Richtlinie beschlossen:

Artikel 1
Dem Arzt ist jede unsachliche, unwahre oder das Ansehen der Ärzteschaft beeinträchtigende Information untersagt.

Artikel 2
Unsachlich ist eine medizinische Information, wenn sie wissenschaftlichen Erkenntnissen oder medizinischen Erfahrungen widerspricht.

Unwahr ist eine Information, wenn sie den Tatsachen nicht entspricht.

Artikel 3
Eine das Ansehen der Ärzteschaft beeinträchtigende Information liegt vor bei
a) herabsetzenden Äußerungen über ÄrztInnen, ihre Tätigkeit und ihre medizinischen Methoden;
b) Darstellen einer wahrheitswidrigen medizinischen Exklusivität;
c) Selbstanpreisung der eigenen Person oder Leistungen durch aufdringliche bzw. marktschreierische Darstellung;
d) Werbung für Arzneimittel, Heilbehelfe und sonstige medizinische Produkte sowie für deren Hersteller und Vertreiber.

Artikel 4
Im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufes sind dem Arzt – unter Beachtung der Art. 1 bis 3 – insbesondere gestattet:
a) die Information über die eigenen medizinischen Tätigkeitsgebiete, die der Arzt aufgrund seiner Aus- und Fortbildung beherrscht;
b) die Einladung eigener Patienten zu Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, Impfungen und dergleichen (Recall-System);
c) die Information über die Ordinationsnachfolge;
d) die Einrichtung einer eigenen Homepage oder die Beteiligung an einer fremden Homepage.

Artikel 5
a) Der Arzt hat in zumutbarer Weise dafür zur sorgen, dass standeswidrige Information gemäß Artikel 1 durch Dritte, insbesondere durch Medien, unterbleibt.
b) Die Erwähnung des Namens des Arztes und der nach dem Ärztegesetz zulässigen Bezeichnungen ist erlaubt, hingegen bleibt die wiederholte betonte, auffällige und reklamehafte Nennung des Namens in Verbindung mit einem gleichzeitig geschalteten Inserat im selben Medium untersagt.
c) Auf Anfrage in Medien abgegebene individuelle Diagnosestellungen und Therapieanweisungen (Fernbehandlung) sind unzulässig.
d) Veröffentlichungen mit Namen und/oder Bildern von bzw. mit Patienten sind nur mit deren gegenüber dem Arzt erklärten Zustimmung zulässig.

(Gültig ab 10. März 2004)  

Quelle: Zahnärztlicher Interessensverband ZIV (http://www.ziv.at/ - 7.9.2004)

  • Was haben sie erlebt? Berichten Sie uns über Ihre Erfahrungen mit Zahnärzten – über gute und schlechte, über österreichische, deutsche und ungarische. Wir sammeln und veröffentlichen sie online (in anonymisierter Form).
  • Was haben Sie bezahlt? Wir sammeln nach wie vor die Rechnungen zahnärztlicher Privatleistungen und geben Ihre Daten in unsere Marktübersicht. Mit Ihrer Zahnarzt-Rechnung wird unsere Tabelle noch genauer.

Schreiben Sie an:

Redaktion „Konsument“
Kennwort „Zähne“
Linke Wienzeile 18
1060 Wien
oder per E-Mail: zaehne@konsument.at

  • Leistungen und Detail: Diese Begriffe verwenden Zahnärzte in ihren Tarifen, Kostenvoranschlägen und Rechnungen. Detail: Krone ist nicht Krone, da gibt es viele Varianten.
  • Erklärung: Das steckt hinter der Leistung – für Laien kurz erklärt.
  • Kassentarif: In diesem Artikel geht es zwar um die Honorare für Privatleistungen. Zum Vergleich zeigen wir aber auch die Kassentarife. Diese Beträge erhalten Zahnärzte für Kassenleistungen von den Gebietskrankenkassen. Wir nennen die Tarife der WGKK. Die anderen Kassen zahlen bei manchen Leistungen geringfügig mehr.
  • Richttarif: Die Kurie der Zahnärzte in der Ärztekammer hat den so genannten Richttarif entwickelt. Bei Konflikten zwischen Patient und Zahnarzt nimmt die Schlichtungsstelle die Tarife dieser Liste als Maßstab. Abweichungen um – 20 bis + 30 Prozent sind toleriert. Achtung: Der Richttarif hat keinen bindenden Charakter, er ist eine interne Empfehlung. Kein Zahnarzt muss sich an ihn halten.
  • Privattarif der WGKK: Einige Krankenkassen bieten in ihren Ambulatorien auch Privatleistungen an – etwa wenn sich ein nicht versicherter Reisender in einem Ambulatorium ein Zahn ziehen lässt. Wir nennen hier als Beispiel die Tarife der Wiener Gebietskrankenkasse.
  • Privat-Honorare: Diese Honorare haben uns Zahnärzte und Patienten gemeldet. Das ist das Preisband der Privat-Honorare in Österreich.
  • Zahntechniker-Honorar: Diese Preise sind Durchschnittswerte ohne Edelmetall aus 14 Qualitätslaboratorien. Je nach Materialeinsatz, Zeitaufwand und unterschiedlicher Herstellungsmethode können die Preise nach oben oder unten abweichen. Zu den Anfertigungen mit Edelmetall kommen noch die Kosten für die Goldlegierung – und die sind variabel. Sie hängen von der benötigten Goldmenge, der jeweiligen Legierung und dem Gold-Tageskurs ab.

  • Privattarife sind frei. Zahnärzte können grundsätzlich verlangen, was sie für angemessen halten.
  • Versprochen/gehalten: Einmal ausverhandelte Preise muss der Zahnarzt einhalten. Wenn eine Zahnbehandlung aus medizinischen Gründen umfassender wird als geplant, dann darf der Zahnarzt mehr Honorar verlangen.
  • Nicht drängeln: Je teurer und je weniger die Behandlung medizinisch notwendig ist (Ästhetik), desto mehr Zeit muss Ihnen der Arzt zur Entscheidung geben.
  • Faustregel: 200 Euro pro Stunde, 700 Euro pro Stelle (Zahn) – das sind ganz grobe Orientierungshilfen (gilt nicht bei Implantaten und Operationen).
  • Gute Zahnärzte: Sie informieren vor der Behandlung verständlich über Behandlung, Alternativen und Kosten und legen danach eine aussagefähige Rechnung.
  • Vertrauensgrundsatz: Gehen Sie davon aus, dass Zahnärzte ihre Arbeit genauso gut machen, wie Sie die Ihre.

So haben wir die Daten erhoben

Wir baten Zahnärzte um ihre Preislisten für private Leistungen. Wir baten Patienten, uns Kostenvoranschläge und Rechnungen zuzuschicken. Die in den Tabellen genannten Leistungen, Bezeichnungen und Preise sind also ein Spiegelbild dessen, womit österreichische Patienten konfrontiert sind. Etwaige Uneinheitlichkeiten haben ihren Ursprung in der Uneinheitlichkeit und Unklarheit, mit der Zahnärzte ihre Leistungen erklären, benennen und verrechnen.

Unsere Tabellen informieren in erster Linie über Kosten privater zahnärztlicher Leistungen; die dahinter liegende Qualität müssen Sie sich von Ihrem Zahnarzt erläutern lassen.

Ungenaue Rechnungen

Zahlreiche Rechungen und Kostenvoranschläge waren mehrdeutig, unklar und für Patienten kaum verständlich.

West-Ost-Gefälle

Die von den Zahnärzten genannten Preise wurden zwischen 10/2003 und 10/2004 gesammelt; die von den Patienten geschickten Daten sind bis zu vier Jahre alt. Die gemeldeten Honorare stammen von Patienten aus ganz Österreich, jene von Zahnärzten aus dem Wiener Raum, der Steiermark und Salzburg. Es gibt bei den Zahnarzthonoraren ein deutliches West-Ost-Gefälle. Zahnärzte sind in West-Österreich teurer als in Ost-Österreich. In Vorarlberg, Tirol, Salzburg sind, sagen Zahnärzte, die Mieten, die Lohnkosten und die Preise für die Arbeit der Zahntechniker höher als in Ostösterreich.

Woran zeigt sich die Qualität einer Krone? Was sind die Vorteile von Gold, was die Nachteile von Keramik? Lohnt es sich, für ein Implantat viel Geld auszugeben? Was gehört zu einer guten Parodontalbehandlung und bei welchen Fehlstellungen reicht die abnehmbare Zahnspange nicht?

In Ordinationen kommt die Beratung oft zu kurz. Unsere aktualisierte Neuauflage des Buches "Zähne" (www.konsument.at/zahnratgeber/) bietet fundierte und für Laien gut lesbare Informationen.

Aus dem Inhalt

  • Mutter, Baby, Kind
  • Zahn- und Kieferregulierungen
  • Zahnfleisch
  • Zahnersatz
  • Kassen und Kosten
  • Probleme mit dem Zahnarzt

207 Seiten, 19,60 Euro (+ Versandspesen)

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