Patienten müssen viele zahnärztliche Leistungen selbst bezahlen, können aber oft nur schwer abschätzen, ob ihr Zahnarzt billig oder teuer ist. Wir haben die Honorare für zahlreiche zahnärztliche Privatleistungen erhoben.
Beispiel 1 – Schweiz: „Zahnärzte halten nicht viel von Transparenz“, schrieb im Sommer 2004 das Schweizer Konsumentenmagazin „K-tipp“. Seit 1.6.2004 müssen die Schweizer Zahnärzte ihre Preisinformation „leicht zugänglich und gut lesbar“ publik machen. „K-tipp“-Stichproben zeigten, dass über drei Viertel nichts offen gelegt hatten. Die häufigsten Begründungen der Zahnärzte: 1. „Bin noch nicht dazugekommen“, 2. „Patienten können mich fragen“ und 3. die Schweizer Ärztekammer habe gemeint, die Regelung gelte noch nicht.
Uni-Zahnkliniken: Schweigen im Wald
Beispiel 2 – Österreichs Universitätszahnkliniken, sie bilden die zukünftigen Zahnärzte aus und behandeln viele Patienten: Was bezahlen Patienten für Inlays, Kronen, Brücken, Parodontalbehandlung etc. an den drei Uni-Zahnkliniken in Wien, Graz und Innsbruck? Ein Uni-Mitarbeiter, den wir im Frühjahr 2004 auf unser Vorhaben ansprachen, meinte vielsagend: „Na, da wünsche ich Ihnen viel Glück.“ Wir schrieben an die Vorstände der drei Universitätszahnkliniken Watzek, Bratschko und Kulmer einen offiziellen Brief (Unterschrift des Chefredakteurs), erklärten das Vorhaben, beschrieben unsere bisherige Berichterstattung und baten sie um die Honorarliste ihrer Klinik. Wir erhielten nichts – keine Liste, keine Antwort, keine Entschuldigung, keine Begründung, nichts. Reden ist Silber, schweigen ist Gold. Als wir die Homepages der drei Kliniken durchsuchten, fanden wir gleich auf der Startseite zwar sofort Namen und Fotos der Klinik-Vorstände aber kaum Patienteninformationen und natürlich kein Honorarverzeichnis (Stand September 2004).
Widersprüchliche Informationen
Beispiel 3 – Preislisten in der Ordination: Warum, wollten wir wissen, haben Österreichs Zahnärzte die Honorare für ihre Leistungen nicht in der Ordination aufgehängt? Erstes Argument: „Die Patienten können“, erklärten uns einige Zahnärzte, „mit den Preisen ja nicht viel anfangen.“ Zweites Argument: „Der Preis sagt ja nicht, welche Qualität dahinter steckt.“ Drittes Argument: Es sei vor der Behandlung nicht genau abzuschätzen, wie umfangreich sie wird. Ein Zahnarzt meinte auf unser Ansinnen: „Sie meinen eine Liste wie“ – Schrecksekunde – „bei den Friseuren?" Ein anderer bat uns: "Ich bitt’ sie, schreiben’s Honorar- und nicht Preisliste!“
Ein Funktionär der Kurie der Zahnärzte erklärte 2003: „... wir dürfen die Preise nicht aushängen.“ Als wir 2004 die Kurie der Zahnärzte in der Ärztekammer schriftlich baten, uns den Text jener rechtlichen Basis (Gesetz, Verordnung, Richtlinie) zuzuschicken, die es den Zahnärzten verbiete, ihre Honorarlisten im Wartezimmer aufzuhängen, erhielten wir: nichts – keine Antwort, keine Entschuldigung, keine Begründung, nichts. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. „Die Vorschrift“, erklärte ein Zahnarzt, der uns seit Jahren bei den Recherchen unterstützt, „gibt es wahrscheinlich gar nicht. Also ich kenne sie nicht.“
Ärzte dürfen nun mehr werben
Die Zurückhaltung ist unnötig. Seit Frühjahr 2004 dürfen Zahnärzte offiziell offener über ihre Honorare informieren. Die neue Werberichtlinie „Arzt und Öffentlichkeit“ der Ärztekammer verbietet „Selbstanpreisung der eigenen Person oder Leistungen durch aufdringliche bzw. marktschreierische Darstellung; Werbung für Arzneimittel, Heilbehelfe und sonstige medizinische Produkte sowie für deren Hersteller und Vertreiber.“ Unaufdringliche Preisinformation sollte also erlaubt sein (siehe "Arzt und Öffentlichkeit" links oben).
Beim Geld hört sich der Spaß auf
Drei Beispiele – ein Problem: Wenn schon die „Konsument“-Redaktion bei Recherchen ignoriert wird, was müssen dann einzelne Patienten erleben? Viele österreichische Zahnärzte – und das ist unser Eindruck nach monatelanger Recherche – tun sich schwer mit der Preistransparenz. Unter Preistransparenz verstehen wir ausreichende und verständliche Information über die Kosten vor der Behandlung und eine klare und für den zahlenden Patienten verständliche Rechnung nach der Behandlung.