Zum Inhalt

Pflegeheimkosten - Steuerliche Aspekte

, aktualisiert am

Kann ich die Kosten für ein Pflegeheim steuerlich absetzen?

Wenn Aufwendungen für die Unterbringung ganz oder auch nur zum Teil vom Ehepartner bzw. vom Unterhaltsverpflichteten (z.B. Kinder) gezahlt werden, sind diese Kosten steuerlich eine außergewöhnliche Belastung mit Berücksichtigung des Selbstbehaltes (ausgenommen alleinverdienende Partner eines Behinderten).

Es gelten dabei folgende Voraussetzungen:

  • Der Aufenthalt im Heim ist aus der körperlichen Hilfsbedürftigkeit oder aus Krankheitsgründen notwendig (Vorlage einer ärztlichen Bestätigung), nicht aber aus Altersgründen, d.h. ein bloßer Wechsel der „Privatwohnung“.
  • Im Heim ist die notwendige Pflege bzw. eine ständige ärztliche Betreuung vorhanden (Heimbestätigung).

Absetzbar sind alle Kosten, die durch den Heimaufenthalt, durch Krankheit und Pflege entstehen, das sind in erster Linie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung (Heimkosten). Abzuziehen sind:

  • öffentliche Zuschüsse für Pflege- und Hilfsbedürftigkeit (zum Beispiel Pflegegeld oder Behindertenzulage),
  • etwaige Kostenersätze seitens der Krankenkasse oder einer privaten Pflegekostenversicherung sowie
  • der Gegenwert einer „Haushaltsersparnis“. Dieser wird vom Finanzamt mit 6,54 Euro/Tag angenommen. Falls die Wohnung behalten wird, darf nur die Verpflegungsersparnis vom Finanzamt abgezogen werden.  

Bei Pflegeaufenthalt wegen Körperbehinderung fällt der Selbstbehalt für außergewöhnliche Belastungen weg, die Kosten können jedoch nur anstelle des pauschalen Behinderten-Freibetrages geltend gemacht werden.

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: www.human-money.at

Links zum Thema

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

 Community Nursing in Österreich premium

Community Nursing in Österreich

Bis ins hohe Alter im eigenen Zuhause verbleiben – das ist der Wunsch vieler Menschen. Ein Community Nursing Systems soll das unterstützen. Ein Pilotprojekt dazu ist bereits in vollem Gange.

24-Stunden-Pflege: Magensonde - Schwere Mängel

Steht außer Zweifel, dass einem schwer kranken Menschen mit medizinischen Maßnahmen nicht mehr geholfen werden kann, ist die Behandlung einzustellen. Für eine umfassende und sorgfältige Pflege bis zum Lebensende braucht es gut ausgebildete Pflegepersonen und funktionierende Kontrollen.

Pflegeheim - Kein Arzt vor Ort

Die meisten Pflegeheime in Österreich haben keine Ärzte ­angestellt. Bewohner werden oft wegen Bagatellen ins Spital geschickt. Das kann für hochbetagte Menschen schlimme Folgen haben.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang