Ein Bewohner eines Pflegeheims wird von seinem geistig verwirrten Bettnachbarn mit kochend heißem Wasser aus einer Wärmflasche verbrüht. Die Frage, wer dafür haftet, ist nicht einfach zu klären.
Der Fall. Herr K. kommt nach einen Schlaganfall in ein Pflegeheim. Hier soll er betreut werden, bis sich sein Zustand so verbessert, dass er wieder allein zu Hause leben und sich selber versorgen kann. Herr K. bezieht ein Zweibettzimmer, das er mit einem zeitweise schwer verwirrten Demenzpatienten teilt. Eines Abends bekommt dieser auf seinen Wunsch hin vom Pfleger eine Wärmflasche. Der verwirrte Mann öffnet sie und gießt das kochend heiße Wasser über seinen Bettnachbarn.
Hautverfpflanzungen, Schmerzen
Herr K. erleidet starke Verbrennungen und muss ins Spital eingeliefert werden. Dort erhält er Hautverpflanzungen und wird vier Wochen lang behandelt. Neben den zu erduldenden Schmerzen kann eine Dauerschädigung nicht ausgeschlossen werden, ebenso sind Spätschäden möglich.