Steht außer Zweifel, dass einem schwer kranken Menschen mit medizinischen Maßnahmen nicht mehr geholfen werden kann, ist die Behandlung einzustellen. Für eine umfassende und sorgfältige Pflege bis zum Lebensende braucht es gut ausgebildete Pflegepersonen und funktionierende Kontrollen.
Der Fall
Frau Sch. ist 92 Jahre alt. Sie leidet an verschiedenen Krankheiten und wird über eine Magensonde ernährt. Sie wird zu Hause im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege betreut. Immer wieder erkrankt sie an Lungenentzündungen, die durch Verschlucken beim Trinken entstehen, und wird ins Spital eingeliefert. Bei einer Aufnahme werden Geschwüre an Rücken und Gesäß festgestellt, die durchs Wundliegen entstanden sind. Diese werden fachgerecht versorgt und bei der Entlassung befindet sich die Patientin in einem guten Zustand.
Wenige Tage später muss sie wegen einer neuerlichen Lungenentzündung wieder ins Spital. Ihr Gesamtzustand hat sich deutlich verschlechtert und die Geschwüre haben sich verschlimmert. Die Ärzte sind der Meinung, dass Frau Sch. nicht mehr geheilt werden kann, und ordnen den Abbruch aller medizinischen Behandlungen an. Auch die Antibiotika-Gabe gegen die Lungenentzündung wird abgesetzt.
Die Intervention
Die Angehörigen und die Sachwalterin sind entsetzt. Sie wehren sich beim Spital gegen die Einstellung der Therapien. Da ihre Einwände ungehört bleiben, wenden sie sich an die Patientenanwaltschaft Vorarlberg. Diese überprüft sowohl die Entscheidung der Spitalsärzte über den Therapieabbruch als auch die Qualität der pflegerischen Versorgung im Rahmen der 24-Stunden-Pflege.