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Musterprozesse gegen AWD - AWD vergleicht

Von acht Musterprozessen in Sachen Immofinanz sind bislang vier Verfahren durch Zahlungen des AWD verglichen. Bei den Sammelklagen gibt sich der AWD weiter stur.

Neben fünf Sammelklagen für rund 2.500 Geschädigte (Streitwert rund 40 Millionen Euro) führt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und der Arbeiterkammer Oberösterreich gegen den AWD acht Musterprozesse. Damit sollte rascher als bei den Sammelklagen den Gerichten dargestellt werden, wie sich die „systematische Fehlberatung“ des AWD im Zusammenhang mit Immofinanzaktien für geschädigte Kleinanleger ausgewirkt hat. In diesen Verfahren verhinderte der AWD bislang in vier Fällen Verurteilungen, indem er Vergleiche angeboten hat, die die Geschädigten nicht ausschlagen konnten.

AWD zahlt 100 Prozent, keine Geheimhaltung

Im Fall einer heute 91-jährigen Konsumentin, deren Ersparnisse der AWD-Berater vor rund zehn Jahren in „sichere“ Immofinanzaktien angelegt hatte, zahlte der AWD 100 Prozent des Schadens sowie die Kosten des Verfahrens. „Der AWD wollte eine Geheimhaltungsverpflichtung mit dem VKI vereinbaren. Das haben wir aber abgelehnt. Schließlich kann es nicht sein, dass der AWD Beratungsfehler immer bestreitet und versucht, gegenteilige Verfahrensergebnisse mit Geld unter den Teppich zu kehren“, so Dr. Peter Kolba zur Strategie des VKI.

AWD zahlt 70 Prozent

Im Fall einer Familie aus Niederösterreich hat der AWD zwar schon im Dezember 2008 zugestanden, dass man über Schadenersatz reden könne – allein es kam kein konkretes Angebot. Daher hat der VKI für diese Familie geklagt. Hier hatte der AWD-Berater den Konsumenten eingeredet, das vorhandene Kapital für ein Einfamilienhaus – statt in den Kauf des Grundstückes – in Immofinanzaktien zu investieren, einen entsprechend höheren Fremdwährungskredit aufzunehmen und diesen durch die tolle Performance der „mündelsicheren Immobilienaktien“ zurückzuzahlen. Eine Rechnung, die spätestens im Herbst 2008 nicht mehr aufgehen konnte. Nun hat der AWD rund 70 Prozent des Schadens (79.000 Euro) und Prozesskosten von rund 20.000 Euro bezahlt. „Leider sind eineinhalb Jahre sinnloser Beschäftigung der Gerichte vergangen, bevor man sich – am Abend vor der entscheidenden Gerichtsverhandlung – zum Vergleich aufraffen konnte“, so Dr. Kolba.

Auch ein Fall in Salzburg ist für die Methode der AWD-Berater symptomatisch: Eine Mutter musste nach dem Tod ihres Gatten das Erbteil der beiden minderjährigen Kinder anlegen. Sogleich war ein AWD-Berater zur Stelle, der der völlig unerfahrenen Mutter empfahl, den Erbteil in die „mündelsicheren“ Immofinanzaktien zu investieren. Im Herbst 2008 war der Erbteil fast zur Gänze verloren. Der VKI klagte auch hier auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Herausgabe der Aktien. Der AWD bot hier ebenfalls rund 70 Prozent des Differenzschadens und die Zahlung der Kosten des Verfahrens an. Auch dieser Fall wurde daher ohne Urteil, aber durchaus im Sinn der Kläger geregelt.

Schließlich hat der AWD im Fall einer Oberösterreicherin mit spastischer Lähmung reagiert und einen großzügigen Vergleich abgeschlossen – allerdings erst vor Gericht. Außergerichtliche Interventionen waren zunächst erfolgslos geblieben.

Fragwürdige Strategie

Das zentrale Argument des AWD gegen die Sammelklagen des VKI war bislang immer: Der AWD kenne ja die Fälle nicht und könne diese nicht prüfen. Wenn in Einzelfällen falsch beraten worden sei, dann würde der AWD Schadenersatz leisten. „Der AWD hat nun aber bereits seit Monaten unser Vorbringen zu allen Sammelklägern und bislang in keiner Weise reagiert“, sagt Dr. Peter Kolba. „Wir haben also den Eindruck, dass es dem AWD immer noch darum geht, sich durch lange Streitereien um die Zulässigkeit von Sammelklagen sowie weiterer Ablenkungsmanöver aus der Verantwortung zu stehlen. Wir sind gespannt, wie lange der Eigentümer des AWD – die Schweizer Swiss Life – diese Strategie noch mittragen will.“

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