Die Rose Gesellschaft mbH, die die Inhaberin des Jones-Onlinestores ist, hat einen Antrag auf Einleitung eines Sanierungsverfahrens beim Handelsgericht Wien eingebracht.
Laut Aussendung des Unternehmens wird Gläubigern eine Quote von 20% geboten. Außerdem sollen die ausgegebenen Gutscheine und Gutschriften mit 30.9.2019 ihre Gültigkeit verlieren. Rechtlich ist das nicht korrekt, als Gutscheine mit der Insolvenz nicht verfallen.
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