"Kann ich gegen eine Kreditkartenabrechnung per E-Mail Einspruch erheben?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Karin Baronyai.
Dr. Karin Baronyai |
Nein, eine E-Mail ist hier nicht rechtswirksam, weil darauf die persönliche Unterschrift fehlt – außer, Sie verwenden eine elektronische Signatur. Zudem kommt es vor, dass eine E-Mail den Empfänger nicht erreicht, ohne dass man eine Verständigung erhält. Wir empfehlen aus Nachweisgründen, den Einspruch mit eingeschriebenem Brief einzubringen. Vergessen Sie nicht, eventuell vorhandene Nachweise beizulegen!