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Kfz-Leasing - Extrakosten bei Vertragsauflösung

Ich möchte meinen Leasing-vertrag vorzeitig auflösen. Die Leasingfirma verlangt nun von mir weitaus mehr Geld, als das Auto noch wert ist. Darf sie das überhaupt?
Vermutlich ja, auch wenn Ihnen das ungerecht erscheint. Leasingverträge sind meist unkündbar. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist daher meist mit erheblichen Extrakosten verbunden. Denn dann werden die noch ausständigen Leasingraten fälliggestellt. Diese werden zwar zum Teil auf einen Tageswert abgezinst. Aber de facto bezahlt der Leasingnehmer einen Teil der künftigen Zinsen, also etwas, das er tatsächlich gar nicht mehr beansprucht. Zu dieser Summe wird der Restwert addiert. Dieser Gesamtbetrag wird manchmal als Konventionalstrafe (oder schlicht: Schadenersatz) bezeichnet. Wenn der Verwertungspreis des Autos niedriger ist als diese Forderung der Leasinggesellschaft, dann wird der Leasingnehmer zur Kasse gebeten. Wenn Sie den Leasingvertrag wegen Zahlungsschwierigkeiten auflösen wollen, ist es daher besser, wenn Sie versuchen, bei der Leasingfirma eine längere Vertragszeit auszuhandeln. Dann zahlen Sie niedrigere Leasingraten und vermeiden diese Probleme bei der Vertragsauflösung.

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