"Mir ist schon öfter aufgefallen, dass Autohändler Autos als Neuwagen anpreisen, die keineswegs mehr als fabriksneu bezeichnet werden können. In manchen Fällen ist sogar deutlich sichtbar, dass sie bereits benutzt wurden. Gibt es da keine rechtliche Regelung?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Edmund Gallei.
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Wenn ein Wagen als Neuwagen angeboten wird, muss das ein fabriksneues Fahrzeug sein, das noch keinen Vorbesitzer hatte. „Fabriksneu“ ist in einer Norm so definiert, dass das Auto bei der Übergabe nicht älter als 11 bzw. 13 Monate ab Produktionsdatum ist (je nachdem, ob der Produktionsstandort innerhalb oder außerhalb der EU liegt).
Standzeit, Fahrleistung, Tageszulassungen
Eine gewisse Standzeit ist also zulässig, das Fahrzeug darf aber weder wertmindernd verwendet worden sein noch darf es Standschäden aufweisen. Das Auto darf im Straßenverkehr gefahren worden sein, die Fahrleistung darf aber 200 km nicht übersteigen. Auch die sogenannten Tageszulassungen sind als Neuwagen zu werten – dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die vom Autohändler aus verkaufsfördernden Gründen für einen Tag angemeldet, aber nicht benutzt werden.