"Ich habe mir heuer die digitale Vignette gekauft. Nun höre ich, dass die Vignette ihre Gültigkeit verliert, wenn ich mein Auto abmelde und nicht gleich eine Ummeldung auf ein neues Auto vornehme." - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Maria Ecker MA.
Mag. Maria Ecker MA |
An das Autokennzeichen gebunden
Die digitale Vignette ist an das Autokennzeichen gebunden. Nach Beginn der Gültigkeit ist eine Änderung nur bei einem Umzug in einen anderen Bezirk (Wohnsitzwechsel), Bezirkszusammenlegung, Diebstahl des Fahrzeuges, Kennzeichendiebstahl oder -verlust und Totalschaden möglich.
Verlust der Gültigkeit bei Abmeldung
Besitzer der digitalen Vignette, die anlässlich eines Fahrzeugwechsels nicht gleich eine Ummeldung des Kennzeichens auf das neue Fahrzeug vornehmen, gehen daher der Gültigkeit der bezahlten digitalen Vignette verlustig. Dies kann jedoch verhindert werden, wenn das bisherige Kennzeichen bei der Abmeldung freigehalten und in der Folge dem neuen Fahrzeug zugewiesen wird. Gemäß § 43 Abs 3 KFG ist nämlich auf Antrag des Zulassungsbesitzers das Kennzeichen bis sechs Monate ab dem Tag der Abmeldung freizuhalten.
Tipp
Wer also sein altes Auto verkauft und nicht gleich ein neues erwirbt, sollte einen Antrag auf Freihaltung des Kennzeichens stellen. Damit ist gesichert, dass das Kennzeichen zumindest für sechs Monate „reserviert“ ist und damit die Gültigkeit der Vignette aufrecht bleibt.