"Wegen eines Feldhasen, der die Fahrbahn überquert hat, habe ich mein Auto verrissen und einen Baum gestreift. Meine Teilkaskoversicherung will den Schaden nicht bezahlen. Ist das rechtens?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Silvia Doppler.
Mag. Silvia Doppler |
Ja, leider. Der Versicherer darf die Leistung ablehnen. Maßgebend ist hier nämlich die Frage, ob ein Ausweichmanöver wegen eines kleinen Tieres gerechtfertigt ist. Eine Kollision mit dem Hasen hätte keinen oder kaum Schaden am Fahrzeug angerichtet, daher war das Unfallrisiko beim Ausweichen unverhältnismäßig hoch. Bei größerem Wild wie Reh, Hirsch oder Wildschwein wäre Ausweichen aber angebracht, daher ist auch der Schaden nach einem Ausweichmanöver gedeckt.