Das kommt auf die konkret vereinbarten Kaskobedingungen an. Vermutlich finden Sie unter dem Punkt „Fälligkeit der Versicherungsleistung“ eine Formulierung, die bei Teilschäden eine Leistung des Versicherers nur für den Fall vorsieht, dass Sie Ihr Auto in einer Fachwerkstätte reparieren lassen oder das Auto in beschädigtem Zustand veräußert wird. Prüfen Sie Ihre Bedingungen dahingehend beziehungsweise fordern Sie von Ihrem Versicherer eine Begründung für die Ablehnung an.
Kaskoschaden - Fälligkeit der Versicherungsleistung