"In unserer Eigentumswohnhausanlage differieren die Heizkosten bei gleicher Wohnungsgröße aufgrund der unterschiedlichen Lage bis zum Dreifachen. Was lässt sich dagegen machen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier unsere Spezialistin Veronika Schmidt.
Es gibt die Möglichkeit, dass nicht der Verbrauch in den einzelnen Wohnungen gemessen wird, sondern dass die Heizkosten nach der Nutzfläche der Wohnungen aufgeteilt werden. Ist ein Haus – beispielsweise aufgrund der energetischen Ausgestaltung – nicht für die Verbrauchsmessung geeignet kann der einzelne Wärmeabnehmer seinen Verbrauch nicht überwiegend selbst beeinflussen.
Antrag beim Bezirksgericht
Diese Möglichkeit sieht das Heizkostengesetz (§ 5) ausdrücklich vor. Jeder Wohnungseigentümer kann beim zuständigen Bezirksgericht im Außerstreitverfahren einen entsprechenden Antrag stellen. Solche Anträge wurden bereits erfolgreich gestellt.