Wir wollen die Sparbücher unserer mittlerweile großjährigen Kinder auflösen. Dafür verlangt die Bank Gebühren. Ist das rechtens?
Vereinbarung bzw. Geschäftsbedingungen
Eine Auflösegebühr ist dann zulässig, wenn darüber eine Vereinbarung getroffen wurde, wenn also die Gebühr entweder im Sparbuch selbst oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt ist, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Sparbuches gegolten haben. In den vergangenen Jahren haben die Banken Auflösegebühren für Sparbücher eingeführt.
Für Sie bedeutet das: Ob die Gebühr rechtens ist, hängt davon ab, wie alt diese Sparbücher sind. Grob gesagt: Bei 20 Jahre alten Sparbüchern wird eine Auflösegebühr eher nicht korrekt sein, bei 4 Jahre alten Sparbüchern sehr wohl.