Banken müssen Kunden verständlich aufklären
Ein Konsument legte sein Geld in einem Investmentfonds an. Der Filialleiter der Bank klärte den Kunden zwar über das Kapitalverlustrisiko auf, nicht aber über eine Vertragsklausel, die festlegte, dass sowohl die vermögensverwaltende Bank als auch die Depotbank bei jeder Transaktion Provisionen verrechnen kann. Der – nicht erklärte – Fachausdruck dafür lautet Retrozession oder Kick-Back-Vereinbarung. Der Fonds machte hohe Verluste, der Kunde klagte seine Bank auf Schadenersatz wegen mangelhafter Aufklärung. Der Oberste Gerichtshof (OGH 7.11.2007, 6 Ob 110/07f) gab ihm recht: Eine Bank muss laut Wertpapieraufsichtsgesetz verständlich aufklären, ein einfacher Hinweis mit Fachbegriffen reicht nicht aus. Dabei müssen persönliche Erfahrungen und Kenntnisse des Kunden berücksichtigt werden. Die Bank muss also dem Kläger den Verlust ersetzen.