Stiller Gesellschafter trägt das unternehmerische Risiko
Es ist zu vermuten, dass es sich dabei um eine stille Beteiligung handelt. In diesem Fall tragen Sie das unternehmerische Risiko. Das heißt, dass Sie auch die möglicherweise entstehenden Verluste – bis zur Höhe Ihrer Einlage – verkraften müssen. Es kann also das gesamte eingesetzte Kapital verloren gehen. Als stiller Gesellschafter haben Sie keinen Einfluss auf die Geschäftsgebarung und auch kein Recht auf Kontrolle. Diese Beteiligungen haben oft sehr lange Laufzeiten, ein vorzeitiger Ausstieg ist meist problematisch. Anders als bei Aktien gibt es üblicherweise keinen Markt, auf dem Unternehmensbeteiligungen gehandelt werden. Wenn bei Ihrem Anlagewunsch Sicherheit im Vordergrund steht, ist eine stille Beteiligung ungeeignet.