Leserbrief zu Konsument 8/2006.
Ersparnisse bei der Todesfallaufnahme angeben
Als seit vielen Jahren mit der Verlassenschaftsabhandlung befasster Notar kann ich nur raten, Ersparnisse des Verstorbenen bei der Todesfallaufnahme anzugeben, wenn man wirklich beim „Erben ohne Streit“ mitmachen möchte. Miterben oder Pflichtteilsberechtigte wissen meistens sehr genau über die Vermögensverhältnisse Bescheid. Ein Streit über vorenthaltene oder unterschlagene Sparbücher dauert in der Folge – sehr zum Leidwesen der Betroffenen – oft jahrelang (da sind die höheren Gerichts- und Gerichtskommissionsgebühren eine Kleinigkeit dagegen).
Dr. Wolfgang Milz
Villach