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Eigenheimversicherungen - Haushohe Unterschiede

, aktualisiert am

  • Prämien und Leistungen variieren stark
  • Uniqa bei unseren Testmodellen an der Spitze
  • Gebäude und Hausrat im Doppel meist günstiger
  • Wichtige Basisrisiken, Zusätze nach Bedarf

Seine eigenen vier Wände zu versichern ist – im Gegensatz zu den Vorschriften für das "fahrbare Wohnzimmer" – nicht Pflicht; ratsam ist es aber schon. Wer in einer Wohnung lebt, braucht dazu nur eine Haushaltsversicherung. Hausbesitzer schließen darüber hinaus meist eine Eigenheimversicherung ab. Damit soll dafür gesorgt sein, dass Schäden am eigenen Heim, die vor allem durch Naturgewalten entstehen, nicht zum finanziellen Ruin führen. Dabei muss es sich gar nicht um das denkbar Schlimmste wie einen Großbrand handeln. Auch kleinere Schäden können große Wirkung haben: etwa wenn ein Blitz direkt in das Haus einschlägt und Leitungen, Steckdosen und Geräte lahmlegt; wenn als Folge eines ordentlichen Sturms mit mehr als 60 km/h plötzlich Masten oder Bäume ins Haus hineinragen; oder wenn Leitungswasser austritt und zu Bruch- und Frostschäden führt.

Kein Kinderspiel: Feuer, Wasser, Sturm

Damit sind im Groben die drei Basisrisiken jeder Eigenheimversicherung – Feuer, Sturm und Leitungswasser – umschrieben. Sie sollten in jedem Fall gedeckt sein. Daneben kann noch eine Reihe von Zusatzdeckungen in den Vertrag aufgenommen werden, manchmal sind sie bereits inkludiert (mehr Infos siehe Inhalt rechts: "Was deckt die Eigenheimversicherung, was nicht?").

 

Haushohe Unterschiede

Auf den Bedarf achten 

Was jeweils in den Vertrag aufgenommen wird und wie er gestaltet ist, hängt sehr vom eigenen Bedarf ab. Viele Versicherer bieten zwei bis drei Varianten an, deren Umfang sich stark unterscheidet: von der Basisüber die Komfort- bis zur Exklusiv-/Premiumdeckung. Eine vergleichsweise günstige Möglichkeit besteht darin, bei der billigeren Variante noch das eine oder andere individuelle Risiko einzuschließen. Bei besonders teuren oder ausgefallenen Objekten wiederum empfiehlt sich die Schätzung durch einen Gutachter. Was wie und mit welcher Versicherungssumme in die Polizze aufgenommen wird, sollte unbedingt in einem Beratungsgespräch, am besten mit einem Experten, geklärt werden.

Klare Trends bei der Preisgestaltung

Die große Vielfalt an Leistungen und Varianten macht Vergleiche schwierig, aber nicht unmöglich. Im Auftrag der Arbeiterkammer haben wir sechs unterschiedliche Eigenheime, quer über Österreich verteilt, zum Versicherungstest auserkoren und mit fixen Mindestvorgaben in den Wettbewerb geschickt: privat genutztes Einfamilienhaus im Ortsgebiet, harte Dachung, unterkellert, generelle Neuwertentschädigung, Unterversicherungsverzicht, Glasbruchversicherung inklusive. Gewünschte Mindestdeckung: Eigenheimversicherung kombiniert mit einer Haushaltsversicherung inklusive Privathaftpflicht.

Haushohe Unterschiede

Zu unserer Überraschung gab es über alle sechs Modelle hinweg einen klaren Spitzenreiter und drei ebenso deutliche Schlusslichter, und es gibt haushohe Unterschiede bei den Prämien: Allein bei unserem günstigsten Modell 1, dem steirischen Holzhaus mit 75 m2 Wohnfläche un einfacher Ausstattung, liegt der Unterschied für die kombinierte Eigenheim- und Haushaltsversicherung bei jährlich fast 380 Euro. Beim Modell 6 im tirolerischen Telfs mit 250 m2 Wohnfläche und gehobenem Standard sind es sogar schon weit über 500 Euro pro Jahr! Es lässt sich also einiges sparen, wenn man sich ein wenig umtut.

Kombiprodukt

Die Kombination von Eigenheim- und Haushaltsversicherung wurde deshalb abgefragt, weil es die in der Praxis übliche Variante ist. Es besteht auch die Möglichkeit, beide Versicherungen einzeln abzuschließen. Das kommt aber, wie sich herausstellte, meist teurer als das Kombiprodukt. Der Abschluss bei ein und demselben Versicherer bietet außerdem den Vorteil, dass es dadurch nicht so leicht zu unnötigen Doppeldeckungen (Glasbruch in der Haushalts- und in der Eigenheimversicherung) kommt und alles von einem Ansprechpartner abgewickelt wird.

Neuwert gut, Zeitwert schlecht

Neuwert gut, Zeitwert schlecht

Die Prämie allein ist aber nicht alles. Zu den Punkten, die eine gute Eigenheimversicherung enthalten sollte, gehört etwa der sogenannte Neuwertersatz. Das heißt, wenn etwas kaputt geht, werden die Kosten für etwas gleichwertiges Neues ersetzt. Als Neuwert gilt der Wiederbeschaffungswert einer Sache am Tag des Schadenseintritts – egal ob diese Sache ursprünglich viel teurer oder viel günstiger war. Beispiel: Ein bestimmter Flachbildschirm kostete vor vier Jahren 2.000 Euro; heute ist ein vergleichbares Modell für 1.000 Euro zu haben – dieser Betrag wird vom Versicherer übernommen.

Zeitwertentschädigung 

Aber Achtung: Trotz genereller Neuwertversicherung kann es zu einer weitaus schlechteren Zeitwertentschädigung kommen, nämlich dann, wenn der Zeitwert der beschädigten Sache bereits kleiner als 40 Prozent des Neuwerts war. Der Zeitwert berechnet sich aus dem Neuwert einer Sache abzüglich einer Abnutzung, die in der Regel 10 Prozent pro Jahr beträgt. Hat etwas nur noch einen Zeitwert von 40 Prozent, ist es demnach mindestens sechs Jahre alt. Nur Zeitwertersatz gibt es auch für Gegenstände, die nicht mehr im täglichen Gebrauch sind, wie Keller- und Dachbodenkram. Achten Sie also darauf, dass Ihr Vertrag einen generellen Neuwertersatz enthält!

Unterversicherungsverzicht üblich

Weiters enthalten neuere Eigenheimversicherungen üblicherweise eine Wertanpassungsklausel. Das heißt, Versicherungssummen und Prämien der Gebäudeversicherung werden jährlich laut Baukostenindex erhöht. Bei der Haushaltsversicherung erfolgt die Anpassung an die Inflation laut Verbraucherpreisindex.

Derzeit ist Geldentwertung kein Thema, aber in inflationären Zeiten soll damit eine Unterversicherung vermieden werden; dann wäre nämlich die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Das hat im Schadensfall unangenehme Folgen: Die Versicherungsleistung wird anteilsmäßig gekürzt. Bei einer Unterversicherung von 20 Prozent würden dann zum Beispiel nur 80 Prozent der Schadenskosten übernommen!

Prämie an Inflationsrate gebunden 

Um das zu vermeiden, wird in neueren Verträgen üblicherweise ein Unterversicherungsverzicht vereinbart. Der Versicherer verzichtet damit im Schadensfall auf den möglichen Einwand der Unterversicherung, und der Versicherte nimmt dafür in Kauf, dass seine Prämie jährlich an die Inflationsrate angepasst wird und von Jahr zu Jahr geringfügig steigt.

 

Selbstbehalt kann sich lohnen

Selbstbehalt kann sich lohnen

Auch Selbstbehalte sind bei Eigenheimversicherungen dort und da möglich. Das heißt, der Versicherte zahlt eine etwas niedrigere Prämie, muss dafür aber im Schadensfall einen Teil der Unkosten selbst tragen. Liegt die Schadenshöhe unter dem Selbstbehalt, zahlt der Versicherer gar nichts.

Ersparnisse variieren stark 

Während Selbstbehalte in der Haushaltsversicherung durchaus ein Thema sind, da beim Hausrat naturgemäß mehr Kleinschäden auftreten als an der Haushülle, gibt es Versicherer, die in der Eigenheimversicherung überhaupt keine Selbstbehalttarife anbieten (bei unserem Test Helvetia und Victoria). Für jemanden, der sich in erster Linie gegen die wirklich großen Risiken versichern will, sind Selbstbehalte aber durchaus überlegenswert. Denn so zahlt man eine geringere Prämie und ist doch für den Fall der Fälle abgesichert. Daher ließen wir uns Angebote sowohl mit als auch ohne Selbstbehalt vorlegen. Die Ersparnis bei unseren Testmodellen variierte sehr stark, je nach Versicherer und Höhe des Selbstbehalts: Deutlich reduziert sich die Prämie zum Beispiel bei der VAV (minus 35 Prozent), auch Allianz und Uniqa ziehen noch mehr als 20 Prozent ab. Am wenigsten erspart man sich bei Wüstenrot und Zürich mit aufgerundeten 6 bis 10 Prozent.

Aktualisieren ist angesagt

Wenn Sie den Eindruck haben, schlecht oder zu teuer versichert zu sein, ziehen Sie Ihren Versicherungsberater oder einen unabhängigen Makler zu Rate und lassen Sie sich, genau auf Ihren Bedarf hin, mehrere Angebote errechnen. Die Kündigung ist oft jährlich möglich und kann sich in Anbetracht der hohen Prämienunterschiede selbst bei einem bestehenden Dauerrabatt rechnen (siehe Kasten „Kündigung und Dauerrabatt“). Eine alte Polizze wieder einmal zur Hand zu nehmen, kann sich auf jeden Fall lohnen, allein schon um die in vielen neueren Verträgen üblichen Leistungspunkte „Katastrophenschutz“ und „Unterversicherungsverzicht“ nachtragen zu lassen. Vielleicht gab es aber auch Veränderungen im und am Haus, die ohnedies schon längst dem Versicherer zu melden gewesen wären; oder die Versicherungssumme sollte dringend an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden, was meist ohne gröbere Prämienerhöhungen möglich ist

 

Tabelle: Eigenheim- und Haushaltsversicherungen

Angaben zu HDI: Die HDI hatte uns ursprünglich falsche Werte übermittelt; die korrigierten richtigen waren vor dem Druck nicht mehr in der Heft-Ausgabe von "Konsument" unterzubringen. Hier online zeigen wir die korrekten Daten an. Die HDI-Daten sind also in Heft und hier auf der Homepage unterschiedlich.

Die Redaktion

Tabelle öffnen

Zusammenfassung

Test Eigenheimversicherungen: Kompetent mit "Konsument"  

  • Riesenunterschiede: Um mehrere Hundert Euro pro Jahr variieren die Prämien bei ähnlichen Leistungen für ein und dasselbe Haus.
  • Vielfältiges Angebot: Wichtig ist die Deckung der Basisrisiken Feuer, Wasser und Sturm. Speziellerer Bedarf lässt sich durch Zusätze und individuell gewählte Versicherungssummen absichern.
  • Günstigere Kombiprodukte: Es lohnt sich, Eigenheim- und Haushaltsversicherung inklusive privater Haftpflichtversicherung beim selben Anbieter abzuschließen.
  • Nicht auf eigene Faust suchen: Fundierte, unabhängige Fachberatung, am besten mit Besichtigung vor Ort, ist zu empfehlen.

 

Was ist versichert, was nicht?

Was ist versichert, was nicht?

Das ist meistens versichert

  • Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz undFolgeschäden)
  • Schäden durch Sturm (mit mehr als 60 km/h) und Folgeschäden, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Folgeschäden daraus
  • Schäden durch Leitungswasser (Wasser, das aus wasserführenden Anlagen, Maschinen oder Einrichtungen austritt, Bruch- und Frostschäden, Auftaukosten)
  • Nebenkosten: Aufräum- und Abbruchkosten, De- und Remontagekosten, Bewegungs-, Schutz- und Entsorgungskosten

Das lässt sich zusätzlich

  • Schäden durch Glasbruch: erhöht die Prämie beträchtlich, daher besonders auf Doppelversicherungen achten! Großflächige Verglasungen sind oft extra anzugeben.  
  • Schäden an frei stehenden Solaranlagen, Sonnenkollektoren, Markisen, Jalousien, Antennen, Laternen, Zäunen, Dachrinnen, Ölheizungen, Klimaanlagen, Baugeräten und -stoffen, Baum- und Strauchkulturen
  • Schäden durch indirekten Blitzschlag
  • Korrosionsschäden durch Leitungswasser, Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen, Kosten für die Behebung von Dichtungsmängeln und Verstopfung, Zuleitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks, Fußbodenheizung, Solaranlagen, Schwimmbecken
  • Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überschwemmung, Muren, Lawinen

Das ist keinesfalls versichert

  • Schäden durch Witterungsniederschläge, Rückstau, Grundwasser, Wasserverlust und Hausschwamm
  • Schäden durch Bewegungen von Felsblöcken oder Erdmassen im Zuge von Bauarbeiten
  • Schäden an mangelhaft instand gehaltenen Gebäuden oder in Zusammenhang mit Bau- und Renovierungsarbeiten
  • Sengschäden durch Hitzeeinwirkung, ohne dass ein Brand entsteht

 

Wer zahlt bei Hochwasser

Wer zahlt bei Hochwasser?

Viele wiegen sich in falscher Sicherheit: Vor allem bei Vertragsabschlüssen in den letzten Jahren enthielten die Polizzen oft schon den sogenannten „Katastrophenschutz“. Er soll ein finanzielles Trostpflaster bei Schäden nach Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Lawinen und Ähnlichem bieten. Und mehr ist es oft auch nicht. Denn nach unseren Erhebungen liegen die Versicherungssummen in diesem Bereich zwischen null und höchstens 8.000 Euro. Das reicht oft nicht einmal, um einen mäßig ausgestatteten Keller wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen. Zusätze oder Erhöhungen sind möglich, steigern aber die Prämie deutlich.

Trotzdem – besser als nichts: Wer einen älteren Vertrag hat, sollte überprüfen, ob der Katastrophenschutz schon inkludiert ist. Meist lässt sich ohne Aufpreis zu einem gleichwertigen Produkt mit entsprechendem Schutz wechseln. Weiterer Tipp: Achten Sie darauf, dass die Katastrophenabdeckung jeweils für die Gebäudehülle (also das Haus) wie auch für den Inhalt (den Hausrat) gilt. Im Ernstfall können diese beiden Summen addiert werden und bieten zumindest einen Basisschutz.

Kündigung und Dauerrabatt

Kündigung und Dauerrabatt

Kündbarkeit: Eigenheim-Versicherungsverträge sind jährlich kündbar. Oft werden aber Verträge auf neun oder zehn Jahre abgeschlossen, weil es dafür einen Rabatt auf die Prämie gibt. Diese Verträge können erstmals nach drei Jahren gekündigt werden, danach gilt auch hier das jährliche Kündigungsrecht.

Kündigungsfrist: Die schriftliche Kündigung muss rechtzeitig vor Ablauf innerhalb der Kündigungsfrist zum Kündigungstermin bei der Versicherung eingelangt sein. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Bei Verträgen, die vor dem 1. April 1994 abgeschlossen wurden, beträgt die Frist sechs Monate.

Dauerrabatt: Wird ein langjähriger Vertrag mit Dauerrabatt vorzeitig gekündigt, ist der Versicherer berechtigt, diesen Rabatt anteilsmäßig zurückzufordern, wenn dies im Versicherungsvertrag eindeutig vereinbart wurde. Allerdings nicht in unbegrenzter Höhe: Nach einem aktuellen Urteil des Handelsgerichts Wien sind Rabattrückforderungen unzulässig, wenn die Rückforderung nach einer Kündigung teurer kommen kann als das Weiterbezahlen der Prämie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Näheres zu diesem Urteil lesen Sie auf www.verbraucherrecht.at).

Testkriterien

In einer offiziellen Anfrage (per E-Mail) wurden bei den Anbietern von Eigenheim- und Haushaltsversicherungen Prämien abgefragt sowie ein paar allgemeine Zusatzfragen zum angebotenen Versicherungsprodukt gestellt. Es wurde ein Fragebogen mit Vorgabe von 6 Modellen (Häusern) mit genauer Beschreibung der Eigenheime und der gewünschten Mindest-Versicherungsabdeckung übermittelt.

Für alle Modelle galten folgende Mindestvorgaben:

  • Angabe der Prämien als Jahresprämien inkl. Versicherungssteuer mit Abbuchungsauftrag (jährliche Zahlungsweise)
  • Je ein Angebot für eine Variante ohne Selbstbehalt (für den Test) und eine Variante mit Selbstbehalt zwischen € 150,- und € 200,- (für weitere Auswertungen)
  • Alle Angebote mit genereller Neuwertentschädigung & Unterversicherungsverzicht
  • Alle Angebote inkl. Glasbruch (entweder in Eigenheim- oder in Haushaltsversicherung inkludieren)
  • Versicherungssumme Privathaftpflichtversicherung mind. € 750.000,-; kein zusätzlicher Einschluss von nicht automatisch mitversicherten Personen in der Privathaftpflichtversicherung
  • Alle Häuser befinden sich im Ortsgebiet und sind Einfamilienhäuser, die nur privat genutzt werden (nicht fremdvermietet)
  • Alle Häuser haben harte Dachung
  • Alle Häuser sind unterkellert und haben Erdgeschoß und eine ausgebaute Mansarde (außer Modell 6, das hat einen 1. Stock) 

Gewünschte Mindestdeckungen:

  • Gebäudeversicherung: Feuer, indirekter Blitzschlag, Sturm, Leitungswasser, Haftpflicht
  • Haushaltsversicherung: Feuer, indirekter Blitzschlag, Sturm, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Glasbruch, Vandalismus, Privathaftpflicht

Beschreibung der Modelle:

EigenschaftenModell 1Modell 2Modell 3
BundeslandSteiermark WienSalzburg
 Ort  8740 Zeltweg 1220 Wien 5110 Oberndorf
Bauweise Holzhaus Reihenhaus,
massiv 
Fertigteilhaus, massiv
Baujahr199020092004
Ständig bewohnt? Ja Ja Ja
Verbaute Fläche,
Hauptgebäude
40 m²60 m²80 m²
NebengebäudeNeinAngebaute Garage
(20 m²)
Carport (15 m²)
Spezielle
Ausstattung
 KeineKeine  7 m² Solaranlage am
Dach, Fußbodenheizung
Wohnnutzfläche 75 m² 110 m² 150 m²
 Haushalts-
ausstattung
 Einfach,
zweckmässig
Standard, solide Standard, solide
 Gewünschte
Zusatzdeckungen
 Keine KeineSolaranlage,
 Fußbodenheizung

 
EigenschaftenModell 4Modell 5Modell 6
BundeslandOberösterreichNiederösterreichTirol
 Ort  4783 Wernstein
am Inn
(exponierte Lage
direkt am Inn)
3743 Röschitz6410 Telfs
Bauweise MassivWochenendhaus,
massiv
Massiv, Hanglage,
mit 1. Stock
Baujahr200019651994
Ständig bewohnt? JaNein
(ohne spezielle
Sicherungen)
 Ja
Verbaute Fläche,
Hauptgebäude
90 m²50 m²140 m²
NebengebäudeAngebaute
Garage
(25 m²)
Freistehender
Schuppen
(40 m²)
Angebaute
Doppelgarage
(40 m²)
Spezielle
Ausstattung
Wintergarten
(25 m²)
Keine Schwimmbecken außerhalb des Gebäudes,
voll versenkt (20 m²);
10 m² Solaranlage
am Dach;
Fußbodenheizung;
Wintergarten mit 25 m²
Wohnnutzfläche 170 m² 80 m² 250 m²
 Haushalts-
ausstattung
Standard, solide Einfach, zweckmässig Gehoben, gediegen
 Gewünschte
Zusatzdeckungen
1 Hund,
Katastrophenschutz
 1 HundSolaranlage,
Fußbodenheizung,
Katastrophenschutz

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Leserreaktionen

Übermittlungsfehler 

Die Prämien der HDI für Haushalt und Eigenheim sind günstiger als im September- „Konsument“ dargestellt. Leider kam es unsererseits bei den Werten zu einem Übermittlungsfehler, und wir möchten das gerne richtigstellen. Es wurde bei den Berechnungen durch HDI statt der bebauten Fläche leider die Wohnnutzfläche zur Prämienberechnung herangezogen. Bei Modell 2 etwa, einem Reihenhaus mit 110 m2 Wohnnutzfläche, beträgt die Prämie kombiniert 278,80 € ohne Selbstbehalt. Die Versicherungssummen betragen bei Eigenheim 162.000 € und bei Haushalt 54.000 €.

HDI Versicherung AG
Wien
(aus Konsument 10/2009)

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